Zivilrecht-Vertragsrecht | Meides
Beratung und Vertretung im Zivilrecht und Vertragsrecht.
Die Beratung und Vertretung im Zivilrecht betrifft den Entwurf und die Verhandlung von Vereinbarungen sowie die Prüfung und Anpassung von Verträgen. Im Konfliktfalle übernehmen wir die Vertretung zur außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung der Vertragsvereinbarungen (wie etwa zu Kaufpreis / Vergütung, Gewährleistung, Mängelansprüche, Regress, Vertragsbeendigung, Vertragsstrafe) sowie den Forderungseinzug. Bei den hier bearbeiteten Vertragsgegenständen im allgemeinen Zivilrecht geht es insbesondere um:
- Kaufvertrag / Leasingvertrag
- Werkvertrag / Werkliefervertrag / Dienstvertrag
- Darlehensvertrag / Finanzierungsvertrag
- Mietvertrag / Pachtvertrag
- Maklervertrag / Nachweis- und Vermittlungsvertrag
- Forderungsmanagement, insb. Sicherung, Geltendmachung und Einzug einschl. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung.
Zur Wahrung der Mandanteninteressen in Eilfällen kommt der einstweilige Rechtsschutz (§§ 916-945 ZPO) in Betracht. Hier geht es um vorläufigen Rechtsschutz, für den konkret Arrest oder einstweilige Verfügung zum Einsatz kommt.