Tauziehen um die Ansprüche der Sozialkassen Bau
Ein neues Gesetz soll höchstrichterliche Entscheidungen korrigieren – rückwirkend.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinen Entscheidungen vom September 2016 und Januar 2017 Ansprüche der Sozialkassen Bau (SOKA-Bau) gekippt. Die Richter monierten die unsaubere Arbeitsweise, mit der das Bundesarbeitsministerium die Beitragspflicht durch Allgemeinverbindlicherklärung auch auf nicht tarifgebundene Bauunternehmen ausgedehnt hatte. Als Reaktion auf die Entscheidungen haben CDU/CSU und SPD im Schnellverfahren ein Gesetz auf den Weg gebracht. Es soll die Anspruchsgrundlage der SOKA-Bau rückwirkend retten. Das Projekt ist juristisch jedoch umstritten. Für neue Gesetze besteht grundsätzlich ein Rückwirkungsverbot.
Seit Jahrzehnten verpflichten sogenannte Allgemeinverbindlicherklärungen des Bundesarbeitsministeriums baugewerblich tätige Unternehmen, Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren einzuhalten. Das gilt auch dann, wenn sie nicht tarifgebunden sind. Die Betriebe müssen für ihre Arbeitnehmer Beiträge an die SOKA-Bau entrichten, zusätzlich zu den regulären Sozialversicherungsbeiträgen.
Am 21.09.2016 und 25.01.2017 waren Gegner dieses Verfahrens vor dem Bundesarbeitsgericht jedoch erfolgreich: Die Richter entschieden (Aktz: 10 ABR 33/15, 10 ABR 48/15, 10 ABR 43/15 und 10 ABR 34/15), dass die Allgemeinverbindlicherklärungen zu Tarifverträgen aus den Jahren 2008, 2010, 2012, 2013 und 2014 unwirksam sind. Damit verlor die SOKA-Bau für die Zeiträume von Oktober 2007 bis Dezember 2014 ihre Anspruchsgrundlagen gegenüber nicht tarifgebundenen Baubetrieben.
Ist das SokaSiG verfassungsgemäß? Viele Experten zweifeln daran.
Rückzahlungsforderungen stehen im Raum. Das könnte die SOKA-Bau vor finanzielle Probleme stellen. Die Politik hat prompt reagiert: Von der Fraktion der CDU/CSU und der SPD wurde noch im Dezember der Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz – SokaSiG) in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf wurde nach der ersten Lesung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Dessen Sitzung fand am 23.01.2017 statt. Das SokaSiG soll für die SOKA-BAU eine Rechtsgrundlage schaffen, um die damals eingezogenen Beiträge zu behalten und den aktuellen Beitragseinzug zu sichern.
Das vorliegende Gesetz ist unter Juristen und Fachleuten sehr umstritten. Befürworter argumentieren, dass sowohl Urlaubsansprüche wie die Altersvorsorge der betroffenen Arbeitnehmer auf dem Spiel stünden. Außerdem müsste die SOKA-Bau ohne das Gesetz Rückstellungen bilden, was sie jedoch gar nicht könne, da sie nicht darauf ausgerichtet sei, gewinnorientiert zu arbeiten.
Kritiker weisen jedoch auf das verfassungsrechtlich gebotene Rückwirkungsverbot hin. Sie bezweifeln außerdem, dass die Existenz der SOKA-Bau tatsächlich gefährdet sei. Das Gesetz mag den Bundestag passieren. Vor dem Hintergrund dieser Diskussionen ist aber nicht damit zu rechnen, dass der Rechtsstreit um die SOKA-Bau-Beiträge damit beendet ist. Neue Klagen von Betroffenen sind bereits absehbar – und keineswegs aussichtlos.
Haben Sie Fragen – oder selbst Ärger mit der SOKA-BAU?
Die Beratung und Vertretung von Unternehmen bei Streitigkeiten über Ansprüche der Sozialkassen Bau ist einer der Hauptschwerpunkte meiner Tätigkeit als Fach- und Wirtschaftsanwalt.
Wenn Sie Fragen dazu haben, dann rufen Sie mich doch einfach an 069 95929790 oder schreiben Sie eine eMail.