Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung führt nicht zu Arbeitsverhältnis mit Entleiher
Die Rechtsfolge der illegalen Arbeitnehmerüberlassung ist eindeutig im Gesetz geregelt. Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG kommt in einem solchen Fall ein Arbeitsverhältnisses zwischen dem […]
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