BAG: Ausbildungsvergütung muss angemessen sein, sonst droht Nachzahlung
Ausbildende haben Auszubildenden gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG eine angemessene Vergütung zu gewähren. Maßgeblich für die Angemessenheit ist die Verkehrsanschauung. Wichtigster Anhaltspunkt für diese […]
Weiter lesen