Rechtsfolge einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung ist nicht ein Arbeitsvertrag mit dem Entleiher
Besitzt ein Arbeitgeber die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderliche Erlaubnis, als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zu überlassen, […]
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