SOKA-Bau Mahnbescheid und Gerichtsverfahren | Meides
Beitragsforderung, Soka-Bau Mahnbescheid und Gerichtsverfahren
Die Sozialkasse Bau (Soka-Bau) ist auf Ihren Betrieb aufmerksam geworden und hat Ihre Tätigkeiten als baugewerblich eingeschätzt. Dann erhalten Sie Post von der SOKA Bau. Soka-Bau teilt Ihnen darin mit, dass Sie berechtigt und verpflichtet seien am Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft teilzunehmen … und fordert Sie auf, eine Betriebsanmeldung vorzunehmen.
Mißverständnisse zur Beitragspflicht
In Ihrem Betrieb erbringen Sie auch nur einen geringen Anteil baugewerblicher Tätigkeiten? Gehen Sie keinesfalls davon aus, dass Sie wohl nicht beitragspflichtig sind. Rechtsgrundlage der Soka Bau für die Beurteilung der Beitragspflicht ist der Verfahrenstarifvertrag (VTV) des Sozialkassenverfahrens Bau. Dieser Tarifvertrag kann nach seinem Wortlaut zu fatalen Fehlinterpretationen führen. Etwa sind Regelungen zum betrieblichen Geltungsbereich des VTV oft nur in Verbindung mit der Kenntnis der dazu ergangenen Rechtsprechung zutreffend zu verstehen. Schon allein das Bundesarbeitsgericht hat in hunderten Revisionsverfahren über Auslegungsstreitigkeiten zu dem VTV-Bau entschieden. Hinzu kommen tausende von Entscheidungen der Arbeitsgerichte in Wiesbaden oder Berlin und der Landesarbeitsgerichte in Frankfurt oder Berlin zu Zweifelsfragen.
Sagen Sie nichts ohne Ihren Anwalt
Sie haben Post von der Soka Bau bekommen? Es gibt eine Empfehlung, die Sie unbedingt beherzigen sollten. Es gibt Spezialisten für SOKA-Bau. Lassen Sie sich von einem in Soka-Bau-Verfahren spezialisierten Rechtsanwalt beraten, bevor Sie Entscheidungen treffen. Insbesondere bevor Sie der Soka Bau Einblick in Ihre Unterlagen und Verhältnisse gewähren oder Erklärungen oder gar Selbstauskunft / Betriebsdaten an die Soka Bau geben.
Der Sozialkassenbeitrag an die Soka Bau im Bundesgebiet West kann rund 20% auf die Bruttogehälter Ihrer gewerblichen Arbeitnehmer betragen und für vier Jahre nachgefordert werden. Die sich so ergebenden Beträge werden meistens existenzbedrohend sein. Eine qualifizierte anwaltliche Beratung „kostet“ Sie nur etwas Zeit und ein Pauschalberatungshonorar der Meides Rechtsanwälte.
Mahnbescheid der Soka-Bau
Die Sozialkasse Bau macht ihre Beitragsforderungen in der Regel per arbeitsgerichtliche Mahnbescheide der Urlaubskasse der Bauwirtschaft (ULAK, Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft) geltend. Diese werden mit Postzustellungsauftrag in einem gelben Umschlag zugestellt, auf dem das Zustellungsdatum vermerkt ist. Dieses Zustellungsdatum gilt für die Berechnung Ihrer Widerspruchsfrist. Achtung: dem arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid kann nur innerhalb einer (!) Woche widersprochen werden. Wenn diese Frist versäumt wird kann der von der ULAK / Soka-Bau geforderte Betrag zwangsvollstreckt werden.
Gerichtsprozess der Soka-Bau
Nach einem fristgerechten Widerspruch gegen den Mahnbescheid lässt die Soka-Bau den Beitrag durch die Urlaubskasse der Bauwirtschaft (ULAK) vor dem Arbeitsgericht einklagen. Das erstinstanzliche Gerichtsverfahren findet für die alten Bundesländer beim Arbeitsgericht Wiesbaden und für die neuen Bundesländer beim Arbeitsgericht Berlin statt. Die Gerichte lassen es ausreichen, wenn Soka-Bau unter Angabe des Handwerks behauptet, dass der Betrieb überwiegend baugewerblich tätig sei. Der beklagte Betrieb hat demgegenüber darzulegen, in welchem Umfang und mit welchem Inhalt er bauliche und baufremde Tätigkeiten ausübt. Im Soka-Bau Gerichtsverfahren werden streitige Verhältnisse durch Vernehmung der Arbeitnehmer des beklagten Betriebes geklärt.
Anwaltliche Vertretung gegen ULAK / Soka-Bau
MEIDES Rechtsanwälte ist eine auf Rechtsstreitigkeiten gegen die ULAK / SOKA-Bau hochspezialisierte Anwaltskanzlei. Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie uns eine <eMail> oder rufen Sie einfach an <069-95929790>.
Dr. Peter Meides
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Experte in Sozialkassenverfahren Dr. Meides berät Sie und vertritt Ihre Interessen gegen unberechtigte Forderungen der ULAK (Soka Bau), UKB (Urlaubskasse Bayern), Soka Dach, Soka Gerüst, UK-Maler (Malerkasse) sowie andere tarifliche Sozialkassen der Bauwirtschaft und im Ausbaugewerbe.