Liquidität retten – SOKA-Bau kann Beiträge stunden
Stundung von SOKA-Beiträgen
Trotz der großen Liquiditätskrise der Unternehmen in Folge des Corona-Virus ist von der SOKA-Bau in Sachen Beitragsstundung nichts zu hören.
Das ist ein auffälliger Unterschied zu Finanzämtern, Einzugsstellen der Sozialversicherung und selbst den Berufsgenossenschaften. Diese vermitteln öffentlich, dass sie zur Stundung von Forderungen bereit sind.
Doch selbst wenn sich die Sozialkasse für das Baugewerbe bedeckt hält: Die Stundung von SOKA-Beiträgen ist möglich. Das ist im Tarifvertrag vorgesehen und „zum Beiträge stunden“ ist die Soka-Bau ausdrücklich berechtigt.
Wie kann man die SOKA-Beiträge stunden lassen?
Der Tarifvertrag über das Sozialkassenwesen im Baugewerbe (VTV) regelt die Stundung von Beitragsforderungen der SOKA-Bau im Abschn. I § 28, Absätze 2 und 3.
Dort ist explizit davon die Rede, dass …
- Forderungen gestundet werden können,
- Ratenzahlung möglich ist und
- Verzugszinsen entfallen können.
Ausgenommen sind nur die Beiträge zur ZVK.
Als Voraussetzung für die Stundung werden „erhebliche Härten“ festgelegt. Der gleiche Begriff findet sich in den Vorschriften, die das Stunden von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerforderungen regeln.
Finanzämter und Sozialversicherungsträger sehen diese Voraussetzung in der aktuellen Situation gegeben. Selbst die Bundesregierung hat bekräftigt, dass die epidemie-bedingte Wirtschaftskrise eine erhebliche Härte für die betroffenen Unternehmen darstellt.
Was im VTV steht, gilt
Eingeführt wurde diese tarifvertragliche Regelung übrigens erst vor kurzer Zeit. Die SOKA-Bau hatte versucht, vor den Arbeitsgerichten ihre Forderungen gegen Solo-Selbstständige durchzusetzen. Da diese von den Forderungen teilweise in Existenzsorgen gebracht wurden, hatten Arbeitsgerichte die Sozialkasse mehr oder weniger deutlich zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit aufgefordert.
Nun steht die Möglichkeit zur Beitragsstundung klipp und klar im VTV. Sie ist damit Teil der Vorschriften, die die Arbeit der Sozialkasse regeln. Die SOKA-Bau kann die Tarifbestimmungen nicht ignorieren.
Und wie setzt man die Stundung der SOKA-Beiträge durch?
Rufen Sie uns an. Rechtsanwalt Dr. Meides wird das weitere Vorgehen in Ihrem Fall mit Ihnen besprechen: 069 95929790
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht hat Dr. Meides die SOKA-Bau vor vielen Jahren zu einem Schwerpunkt seiner Arbeit gemacht. Seither berät er Arbeitgeber zum optimalen Umgang mit der Sozialkasse.
* Update (27. 03. 2020)
Nun hat auch die SOKA-Bau auf die Corona-Krise reagiert und heute (27.3.2020) ihre Maßnahmen verkündet:
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- Für die Beitragsmonate März, April und Mai 2020 werde sie keine Verzugszinsen berechnen.
- Bis Ende Mai soll es keine Mahnschreiben geben (nur Info über Kontostand).
- Außerdem verzichte die SOKA in dieser Zeit auf gerichtliche Mahnverfahren.
Unser Kommentar: Besser spät als nie…
Allerdings – eine Stundung der SOKA-Beiträge ist das nicht! Wenn auch für drei Monate keine Verzugszinsen berechnet und keine Mahnbescheide beantragt werden, so ist mit den Verzugsfolgen zu rechnen. Z.B. bei unvollständiger Meldung bzw Zahlung keine Saldierung bzw Erstattung und wie ist es mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung der SOKA-Bau?
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