Gesellschaftsrecht | Meides
Unsere Beratung und Begleitung bei gesellschaftsrechtlichen Anliegen betrifft gleichermaßen Personengesellschaften (GbR, KG, oHG) wie Kapitalgesellschaften (AG, GmbH).
Wir bieten fachübergreifende Beratung zum Gesellschaftsrecht, insbesondere
- Beratung zur Gesellschaftsform der Personen- oder Kapitalgesellschaft und zu deren einzelnen Formen unter den arbeitsrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekten als optimalen Rahmen für die verfolgten Unternehmensziele.
- Vorbereitung und Durchführung der Unternehmensgründung mit Gestaltung der Gesellschaftsverträge sowie alle anfallenden Prüfungen wie etwa auch zu Marken- oder Wettbewerbsrechtsfragen.
- Gestaltung und Umstrukturierung Ihres Unternehmen bei der Marktpositionierung, für Expansionsvorhaben, für Unternehmensbeteiligungen oder für Anteilskauf / Unternehmenskauf beziehungsweise Anteilsverkauf / Unternehmensverkauf.
- Entwurf der Satzung der AG, des Vorstands-Anstellungsvertrags, der Geschäftsordnung Vorstand und Geschäftsordnung Aufsichtsrat.
- Entwurf der Satzung der GmbH, des Geschäftsführer-Anstellungsvertrags, Errichtung und Ordnung für einen Beirat.
- Bestellung und Abberufung der Organe Vorstand, Aufsichtsrat, Geschäftsführer. Kündigung des Dienstvertrages von Vorstand oder Kündigung des Geschäftsführers.
- Fragen der Haftung von Organmitgliedern der AG oder der GmbH.
- Prüfung und Beratung im Zusammenhang mit Vertriebsmodellen und dabei insbesondere zum Handelsvertreter-Vertrag / Handelsvertreterrecht und zu Franchise-Vertrag.
- Beratung zum Handwerksrecht. Voraussetzungen der Ausübung nach der Handwerksordnung (HwO) für zulassungspflichtiges Handwerk, zulassungsfreies Handwerk und handwerksähnliches Gewerbe.
- Beratung zu Fragen der sog. Scheinselbständigkeit mit ihren arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten.
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