Für Schweißarbeiten an Rohren SOKA-Beiträge zahlen?
Wenn ein Unternehmen zu Reparatur- und Wartungszwecken Schweißarbeiten an Rohrleitungen, Pumpen, Kesseln und anderen technischen Anlagen eines Chemiewerks durchführt, dann sind das keine Bauarbeiten. Deshalb kann die Sozialkasse des Bauwirtschaft (SOKA-Bau) dafür auch keine Beiträge fordern. So hat das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main entschieden.
SOKA-Bau-Beiträge für Schweißarbeiten, auch nur für Rohrreparaturen?
Wenn vorhandene Rohre in einer Industrieanlage gewartet und instandgesetzt werden, dann sind solche Reparatur-, Schlosser- und Schweißarbeiten nicht „baulich“. Zwar fallen Rohrleitungsbauarbeiten grundsätzlich unter den VTV. (Das ist der Tarifvertrag, der die Beitragspflicht zur SOKA-Bau regelt und auch für nicht tarifgebundene Unternehmen gilt). Für Reparaturarbeiten durch Schweißen an einer bestehenden Produktionsanlage gilt das jedoch nicht.
Die SOKA-Bau hatte ein Unternehmen verklagt, das für die BASF Schlosser-, Schweiß-und Montagearbeiten an Rohrleitungen, Rohrhalterungen, Stahlbehältern, Rührkesseln, Kühlanlagen, Wärmetauschern und Pumpen durchführte. Die Sozialkasse wollte immerhin fast 75.000 Euro an Beitragsnachzahlungen. Das Arbeitsgericht Wiesbaden als erste Instanz gab der Soka recht.
Neue Rohrleitungen wurden dabei allerdings nicht gelegt. Und das war für die Richter im Berufungsverfahren beim Landesarbeitsgericht ein entscheidender Aspekt. Sie sahen in den Arbeiten die Wartung einer Industrieanlage, ohne baulichen Charakter. Damit war die Beitragsforderung der SOKA-Bau vom Tisch.
Besteht SOKA-Bau-Pflicht bei industriellem Rohrleitungsbau?
In einem Jahre zuvor gefällten Urteil hatte ebenfalls das Hessische Landesarbeitsgericht auch im Fall der Neumontage von Rohrleitungen eine Beitragspflicht desselben Unternehmens zur SOKA-Bau abgelehnt. Es habe sich dabei um industriell ausgeführten Rohrleitungsbau gehandelt, für den Betrieb hätten die Tarifverträge der Elektro- und Metallindustrie gegolten, nicht der VTV. Deshalb hatte die SOKA-Bau schon diese Klage verloren.
Montage von Rohrleitungen: Beitragspflicht
Trotzdem gilt: Wird eine Rohrleitung neu gelegt, dann kann es gut sein, dass das Verschweißen der Rohre beitragspflichtig ist. Das zeigt ein Urteil des Bundesarbeitsgereicht zu einem dritten Fall, in dem es um Schweißarbeiten in einer Raffinerie ging. Auch hier waren Rohrleitungen neu gebaut worden. In diesem Fall ordneten die Richter die Schweißarbeiten jedoch als Rohrleitungsbau im Sinne des VTV ein. Damit bestand Beitragspflicht.
Das Verschweißen der Rohre war für das Bundesarbeitsgerichts nicht entscheidungserheblich. Es verwies darauf, dass Rohrleitungsbau ein Ausbildungsberuf des Baugewerbes ist, dass es dabei unter anderem um den Bau von Druckrohrleitungen aus Metall geht und Schweißen als Verbindungstechnik eingesetzt wird.
Rohrleitungsbau – am Gebäude oder an der Produktionsanlage
Wann müssen nun für Arbeiten an Rohrleitungen SOKA-Bau-Beiträge bezahlt werden, wann nicht? Die Antwort ist inzwischen mehr als kompliziert. Entscheiden lässt sich die Frage nur für den konkreten Einzelfall.
Einer von mehreren Gesichtspunkten dabei ist, ob der Betrieb, der die Arbeiten durchführt, industriell oder handwerklich arbeitet. Das Selbstverständnis des Unternehmens ist nicht relevant – die juristische Betrachtungsweise zählt. Und die kann sich von der Sicht des Praktikers deutlich unterscheiden.
Ein weiterer Aspekt: Neuerstellung oder Reparatur der Rohrleitung?
Ein dritter Punkt ist die Frage, ob es sich beispielsweise bei Schweißarbeiten an einer Raffinerie um Arbeiten an dem „Gebäude“ und den Versorgungsleitungen zu und von der Produktionsanlage handelt, oder um Arbeiten an der Produktionsanlage selbst. Das mag sämtliche Klischees über juristische Differenzierungen erfüllen. Fakt ist jedoch, dass die Richter des Landesarbeitsgerichts einen Unterschied machten zwischen Schweißarbeiten etwa an Druckleitungen für Gas, Wasser oder Erdwärme, die zur Industrieanlage führen, und an Rohrleitungen innerhalb der Industrieanlage, die Teil des Produktionsprozesses sind.
Entscheidend sind die Details in Ihrem Fall
Aus keinem der vorliegenden Urteile zur SOKA-Beitragspflicht darf man vorschnell auf die eigene Situation schließen. Das zeigen die Entscheidungen zu Schweißarbeiten an Rohrleitungen sehr deutlich.
In allen drei Fällen ging es um Schweißarbeiten an Rohrleitungen einer Industrieanlage. Trotzdem wurde sowohl für wie auch gegen eine Beitragspflicht für diese Tätigkeit entschieden. Und in jedem Fall gab ein anderer Gesichtspunkt den Ausschlag.
Das ist typisch für Rechtsfragen, in denen es um die SOKA-Bau geht. Deshalb ist es unerlässlich, sich vom Rechtsanwalt fachkundig beraten zu lassen. Unsere Kanzlei ist auf Fragen im tariflichen Sozialkassenverfahren spezialisiert.
Das in diesem Beitrag verwendete Foto „schweißen“ stammt von Blue Grass Chemical Agent-Destruction Pi“ (CC BY 2.0) by PEO, Assembled Chemical Weapons Alternatives. Herzlichen Dank!