Due Diligence im Arbeitsrecht | Meides
Risikominimierung durch Due Diligence im Arbeitsrecht
Wenn in Unternehmen unterschiedlichen Dienst- und Arbeitsverträge bestehen, alte Betriebsvereinbarungen existieren, die sich teilweise widersprechen oder verschiedene Versorgungszusagen gemacht wurden, resultieren daraus erhebliche, oft unkalkulierbare Risiken für die betroffenen Unternehmen.
Diese Risiken lassen sich in der Regel nur durch eine sorgfältige Analyse und Darstellung des Ist-Zustandes identifizieren. Hier greift die sog. Due Diligence im Arbeitsrecht. Due Diligence bezeichnet eine mit „gebotener Sorgfalt“ durchgeführte Risikoprüfung.
Systematische Aufarbeitung
Für die dringend notwendige systematische Aufarbeitung und vor allem für eine umfassende Neustrukturierung fehlen in Unternehmen meist eigene Ressourcen.
Wir stehen Ihnen hier als externe Berater beiseite. Gemeinsam mit Ihnen gehen wir alle zur Verfügung stehende Unterlagen durch und stellen die wichtigen und richtigen Fragen.
Am Ende erhalten Sie einen ordentlich aufgearbeiteten Überblick über den Staus quo in Ihrem Unternehmen und vor allem Vorschläge und Hinweise zur Neustrukturierung und einheitlichen Regulierung Ihres Personalwesens.
Einen Eindruck über unsere konkrete Vorgehensweise können Sie sich anhand der nachstehenden Checkliste machen.
Checkliste
Die nachstehenden Unterlagen und Umstände sollten vorgelegt bzw. dargestellt und im Rahmen einer arbeitsrechtlichen Due Diligence geprüft werden.
- Liste aller Arbeitnehmer mit wesentlichen Angaben zum sozialen Besitzstand
- Dienstverträge der Geschäftsführer sowie der Arbeitnehmer, deren jährliche Vergütung mehr als EURO 50.000 oder deren Kündigungsfrist mehr als 6 Monate beträgt
- Vereinbarungen mit Arbeitnehmern, die Rechtsfolgen an die Übernahme der Gesellschaft durch einen neuen Gesellschafter beinhalten
- Standard-Dienstvertrag für die Arbeitnehmer der Gesellschaft (Angestellte, Arbeiter)
- Darstellung gewährten Sozial- und Sonderleistungen (z.B. Lebensversicherungen oder Firmenwagen)
- Pensionsordnungen; gewährte Pensionszusagen
- Vereinbarungen über gewinn- oder umsatzabhängige Vergütungen für Geschäftsführer, leitende Angestellte und andere Arbeitnehmer
- Aufstellung der im letzten Jahr erfolgten Gehalts- und Lohnerhöhungen
- Zusammenstellung aller abgeschlossenen, laufenden und zu erwartende arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten (z.B. Kündigungsschutzprozesse)
- Anwendbare Tarifverträge
- Betriebsvereinbarungen und Darstellung betrieblicher Praxis
- Mitglieder des Betriebsrates, der Jugendvertretung und andere Vertretungsorgane der Arbeitnehmer
- Evtl. Darstellung der Arbeitskämpfe (Streiks etc.), an denen in den letzten fünf Jahren Arbeitnehmer der Gesellschaft beteiligt waren
- Evtl. bereits geahndete Verstöße gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen; laufende, abgeschlossene und zu erwartende Verfahren
- Beraterverträge, die eine durchschnittliche Vergütung von mehr als EURO 1.000 pro Monat beinhalten oder eine längere Kündigungsfrist als drei Monate haben
- Internetpräsenz; Prüfung der Rechte der Mitarbeiter am eigenen Bild und an eigenen Beiträgen
- Haftungsrisiken im Social Media
- Evtl. Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung aufdecken
- Evtl. organisatorische und/oder rechtliche Schwierigkeiten bei einer bestehenden oder geplanten Entsendung
- Verstöße gegen das Urheberrecht
- Potenzielle Risiken durch die Nutzung von Social Media Accounts
- Analyse des strukturellen Humankapitals, Analyse des individuellen Humankapitals
- Cultural Due Diligence: Darstellung und Analyse der im Betrieb vorherschenden unterschiedlichen geselllschaftlichen Normen, Sitten und Bräuche
Umfang der Prüfung
Nicht immer müssen allen Punkte gleiche Beachtung geschenkt werden. Einige Punkte haben in Unternehmen auch gar keine Relevanz. Der Umfang der Prüfung richtet sich daher immer nach den individuellen Anforderungen eines Unternehmens. Wir prüfen daher zu Beginn auch in welchem Umfang die Prüfung durchgeführt werden sollte. Wir verstehen uns hier als Berater und Begleiter und beziehen daher die Ansprechpartner der Unternehmen von Anfang an in die Prozesse ein.
Gerne unterstützen wir auch Sie und Ihr Unternehmen. Sprechen Sie uns an!
Das in diesem Beitrag verwendete Foto „money“ stammt von Jarmoluk @pixabay.com. Herzlichen Dank!