Neue Richtlinie bei Arbeitsunfähigkeit – Alles was Sie wissen müssen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Entsprechend seinem Regelungsauftrag hat der G-BA die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) mit Beschluss vom 14.11.2013 überarbeitet und neugefasst (§ 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V). Schwerpunkt der Überarbeitung der AU-RL sind die Bewertungsmaßstäbe der Arbeitsunfähigkeit für schwangere Arbeitslose und bei Organspendern.
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