Vorsicht bei unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung – zusätzliche Haftung für Sozialkassenbeiträge des Verleihers
Das BAG musste sich mit folgendem Sachverhalt auseinandersetzen: Der Kläger ist die gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes (Soka-Bau). Er macht gegenüber der Beklagten – einem polnischen Bauunternehmen – Beiträge zur Sozialkasse nach dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) geltend nachdem die deutsche GmbH insolvent wurde.
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