BAG: Bei künstlicher Befruchtung gilt der Kündigungsschutz schon ab Embryonentransfer
Das ist mal eine interessante Entscheidung, die das Bundesarbeitsgericht hier gefällt hat. Im Hinblick auf den Kündigungsschutz während der Schwangerschaft hat sich mit der Frage beschäftigt, ab wann dieser Schutz zu gelten hat und dabei die Nöte und Ängste von Kinderwunschpatienten sehr Ernst genommen und eine weise Entscheidung getroffen.
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