BAG: Einmal Busen grapschen bitte! Übergriff reicht nicht für fristlose Kündigung.
Ach ja, das Bundesarbeitsgericht hat es nicht leicht. Tag um Tag, Stunde um Stunde muss es sich mit den Problemen anderer Leute rumärgern. Da kann es schon mal passieren, dass man Entscheidungen trifft, die schlichtweg falsch sind! So passiert am 20.11.2014. In der kürzlich veröffentlichten Entscheidung des BAG ging dieses nämlich davon aus, dass ein Mann ruhig einmal an den Busen einer Frau grapschen darf, solange er einsieht, dass Man(n) sowas eigentlich nicht darf.
Der Fall: Der Kläger sagte zu einer Frau im Waschraum, dass sie einen schönen Busen habe und berührte sie dann an einer Brust. Kurze Zeit später darauf angesprochen erklärte der Kläger, dass er sich schäme und ihm die „Sache“ furchtbar leid täte.
Na dann: Männer ran an die Brüste der Weiber! Wenn denen das nicht gefällt, dann schämt Euch und alles ist gut!
Das Urteil kann man sich mal in Ruhe durchlesen (BAG vom 20.11.2014, 2 AZR 651/13).
Das in diesem Artikel verwendete Foto stammt von Skley. Herzlichen Dank!