Arbeitsvertragsrecht | Meides
Prüfung, Beratung und Interessenvertretung im Individual-Arbeitsrecht und Kollektiv-Arbeitsrecht
Wir beraten und begleiten Sie individuell bei der Vorbereitung und der Durchführung von arbeitsrechtlichen Vorhaben und Verhandlungen sowie bei der Gestaltung und Prüfung im individuellen Arbeitsvertragsrecht und bei kollektiven Vereinbarungen.
Betreut werden die Vertragsfragen zu Arbeitsverhältnissen, zur betrieblichen Ordnung sowie zu Dienstverhältnisse von Geschäftsführer, Vorstand, Freier Mitarbeit.
Unser anwaltliches Beratungs- und Vertretungsangebot betrifft umfassend das Arbeitsvertragsrecht (Formen der Anstellung, der Regelungen zur Ausgestaltung oder zur Änderung oder Beendigung / Aufhebung / Entlassung / Kündigung des Arbeitsverhältnisses), das Betriebsverfassungsrecht sowie das Tarifvertragsrecht (Formen der Mitwirkung durch Mitbestimmung oder Betriebsvereinbarung).
Primär hat unsere Beratung und Vertretung den Anspruch der Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Sind Streitfälle zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern oder dem Betriebsrat aber nicht zu vermeiden, so vertreten wir Sie bundesweit vor den Arbeitsgerichten und den Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
Insbesondere bieten wir Ihnen die Prüfung und Beratung zu folgenden Themen.
Begründung und Inhalt des Arbeitsverhältnisses
- Stellenausschreibung / Vorstellungsgespräch
- Arbeitsvertrag, Anstellungsvertrag,
- Probezeit
- Befristetes Arbeitsverhältnis, Teilzeit
- Arbeitnehmerüberlassung
- Entsendung von Mitarbeitern
- Arbeitslohn, Gehalt, Arbeitszeit, Arbeitsort
- Vergütungsmodelle und Bonus, Provision, Tantieme, Sonderzahlung
- Urlaub, Urlaubsgeld, Freistellung, Zeugnis
- Betriebliche Altersversorgung (bAV)
- Wettbewerbsverbot, Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
- Allgemeine Geschäftsbedingungen im Arbeitsrecht
Änderung der Arbeitsbedingungen
- Änderungskündigung
- Betriebsübergang, Transfergesellschaft
- Altersteilzeit
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Wege der Beendigung
- Trennungsberatung für Arbeitgeber
- Kündigung, Entlassung
(Muster Arbeitgeberkündigung) - Massenentlassung
- Kündigungsfrist
- Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag
- Abfindung, Entlassungsentschädigung
- Anrechnung der Abfindung auf Arbeitslosengeld
- Sozialplan und Interessenausgleich
Ordnung im Betrieb
- Betriebsordnung, Betriebsvereinbarung
- Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Arbeitsunfall
- Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
- Allgemeine Gleichbehandlung
- Antidiskriminierung
- Tarifrecht, Betriebsverfassungsrecht Günstigkeitsprinzip
- bAV - Betriebliche Altersversorgung und Betriebsrente
- Arbeitsrechtliche Compliance
- Arbeitsrechtliche Corporate Social Responsibility (CSR)
- Soka-Bau - Sozialkassen Bau
Weitere Dienstverhältnisse
- Leitende Angestellte, Prokurist, Geschäftsführer
- GmbH-Geschäftsführervertrag
- Handelsvertreter
- Freie Mitarbeit
- Scheinselbständigkeit
- Dienstvertrag und Werkleistung innerhalb der EU gem. Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit und in Drittländern (Mitarbeiterentsendung).
Gerichtliche Vertretung nehmen wir am Standort Frankfurt am Main und regelmäßig bundesweit bei den Arbeitsgerichten vor. Insbesondere sind wir spezialisiert für die Beratung und Terminwahrnehmung in der Berufungsinstanz vor Landesarbeitsgerichten (LAG) und in der Revision vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG).
Oft sind bei diesen Anlässen bestimmte Inhalte, Formen und Fristen zu beachten, die weitreichende rechtliche und finanzielle / wirtschaftliche Konsequenzen haben.
Die rechtzeitige Konsultation eines arbeitsrechtlich versierten Spezialisten ist daher regelmäßig notwendig, um über die optimale Vorgehensweise entscheiden zu können.