Arbeitsrechtliche Corporate Social Responsibility (CSR)
Bei Corporate Social Responsibility (CSR) handelt sich um einen freiwilligen Beitrag der Unternehmen, der über gesetzliche Forderungen (Compliance) hinausgeht. Das Unternehmensengagement soll nach dieser Theorie ein ausgewogenes Verhältnis von unternehmerischem Nutzen (business case) und gesellschaftlichem Nutzen (social case oder policy case) als Idealzustand anstreben.
Arbeitsrechtliche Corporate Social Responsibility ist ein wesentlicher Aspekt der CSR. Sie umfasst freiwillig geförderte Arbeitnehmerbelange, wie etwa
– zu den Rechten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Gewerkschaften,
– zur Gewährleistung der Geschlechtergleichstellung,
– zum Gesundheitsschutz und der Verhinderung von Überforderung, Mobbing, Stress, Burnout
– zur Sicherheit am Arbeitsplatz
– zu Umfang, Lage und Flexibilisierung der Arbeitszeiten
– zur Ausbildung und Weiterbildung
– zu Modellen der Arbeitnehmerbeteiligung.
Arbeitsrechtliche Corporate Social Responsibility ist ein Aspekt der CSR-Richtlinie der EU, u.a. der durch die Einführung entsprechende Berichterstattungspflichten für Kapitalgesellschaften in innerdeutsches Recht verankert werden soll.