Anreize schaffen: Incentives für Mitarbeiter – Alles was Sie wissen müssen
Incentives motivieren nicht nur als gemeinschaftsbildende Maßnahme, sondern natürlich auch individuell. Hier gilt sogar der Grundsatz: Je besser ein Incentive auf den Mitarbeiter zugeschnitten ist, desto leistungsfördernder ist die Wirkung. Die Ursache dafür ist ein einfacher kommunikativer Zusammenhang – der Mitarbeiter erkennt, dass sich sein Arbeitgeber Gedanken um ihn gemacht hat. Die gleiche Intention wird nun auch bei ihm ausgelöst.
Incentives an Lebenssituation anpassen
Gehaltserhöhungen sind nur begrenzt und in großen zeitlichen Abständen möglich. Trotzdem kann der Arbeitgeber während dieser Zeiten mit Incentives ausdrücken, dass er mit den Arbeitsergebnissen eines Angestellten zufrieden ist. Zufriedene Mitarbeiter wiederum sind noch bessere und loyale Mitarbeiter. Ohne die Grenzen der Zuwendungsbeschränkungen zu verletzen, bieten sich dafür einige Möglichkeiten. Bei Incentives, die zur Verbesserung der sozialen Situation von Mitarbeitern beitragen, hat der Gesetzgeber etwas mehr Großzügigkeit walten lassen.
Die kostenlose Betreuung der Kinder von Mitarbeitern im unternehmenseigenen Kindergarten ist beispielsweise generell steuer- und sozialversicherungsfrei. Nun kann sich nicht jede Firma einen eigenen Kindergarten leisten. Aber auch die Unterbringung von Mitarbeiterkindern, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind, in Kindergärten oder anderen vergleichbaren Einrichtungen bleibt als zusätzlich erbrachte Unterstützungen des Arbeitgebers steuerfrei. Erfolgt die Betreuung durch eine Tagesmutter, kann der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Barzahlung leisten. Hier muss der Arbeitnehmer jedoch den Nachweis über die tatsächlich angefallenen Kosten einreichen.
Auch die berufliche Qualifikation eines Arbeitnehmers im Rahmen eines betrieblichen Weiterbildungsprogramms bleibt von der Steuerzahlung verschont. Ausschlaggebend dafür ist, dass der dadurch erlangte Karriereschub für den Mitarbeiter größer ist als der Nutzen, den der Betrieb erlangt. Die mögliche Verbesserung der individuellen Lebenssituation durch Weiterbildung gilt jedoch fast immer als die höhere Investition.
Incentives für die Verbesserung der Arbeitssituation
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern die für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. In dieser Grunddefinition des Arbeitsrechts liegt eine große Chance für wirkungsvolle Incentives. Denn inwieweit der Arbeitgeber die überlassenen Arbeitsmittel auch zur privaten Nutzung freigibt, ist seine eigene Ermessenssache. So können sich betrieblich abschreibbare Arbeitsmittel zusätzlich noch in leistungsfördernde Incentives verwandeln. Die Bandbreite der Möglichkeiten reicht von der kostenlosen Nutzung von Kommunikationsmöglichkeiten eines Betriebes bis zur Dauernutzung eines Firmenwagens. Tankgutscheine, Arbeitskleidung, Auslagenerstattung – was die betrieblichen Belange rechtfertigt, kann für jeden Mitarbeiter ein zusätzlicher Anreiz sein. Allein schon die Qualität der überlassenen Arbeitsmittel ist heute ein wichtiges Kriterium. Ein modernes Smartphone, ein topaktuelles Tablet oder ein Notebook der neuesten Generation werden als Statussymbole gesehen, die überdies auch noch das Unternehmen aufwerten. Entsprechende Incentives verstärken die Kooperationsbasis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.