Abbruch, Sanierung und Recycling und die SOKA-Bau
Wann muss ein Spezialbetrieb für Abbrucharbeiten, Brandschadensanierung und die Demontage von Bauschadstoffen Beiträge zur Sozialkasse des Baugewerbes (SOKA-Bau) zahlen? Welche Aspekte entscheiden letztlich, wie ein Streit über Abbruch, Sanierung und Recycling ausgeht?
Antworten dazu hat ein Prozess vor dem Bundesarbeitsgericht gebracht. Nachdem die SOKA-Bau ein auf Abbruch, Sanierung und Recycling spezialisiertes Abbruchunternehmen auf Beitragszahlung verklagt hatte.
Soka-Bau-Pflicht für Abbruch, Sanierung und Recycling als bauliche Tätigkeiten?
Angefangen hatte der Streit damit, dass die Sozialkasse von dem kleineren Betrieb mit 11 Mitarbeitern Beitragsnachzahlung in Höhe von fast 75.000 Euro forderte. Das Unternehmen erledigte laut Handelsregister „allgemeine Demontagearbeiten, Schadstoffsanierung, Entsorgung, Industriereinigung und Kleintransporte“. Es lehnte die Beitragsforderungen ab, denn es sah sich nicht als klassisches Abbruchunternehmen (das grundsätzlich SOKA-Bau-Beiträge zahlen müsste).
Vielmehr lag der Schwerpunkt des Betriebs neben reiner Demontage und klassischen Abbrucharbeiten zum Beispiel auf Sanierung und Entsorgung, falls Bauwerke mit Bauschadstoffen belastet waren. Der Betrieb kümmerte sich um die Demontage auch ohne Abkratzen, Abspachteln und Abmontieren sowie um die Abfuhr von Abbruchmaterialien. Es wurden Dekontaminationsschleusen aufgestellt und Schadstoffe wie PCB, PAK und künstliche Mineralfasern mit Bauluftreinigern (Unterdruckhaltegeräte, UHG) abgesaugt.
Weitere Tätigkeiten waren das Anbringen von Folienabdeckungen, Abschottungen und Einhausungen. Ein zusätzlicher Arbeitsschwerpunkt lag auf der Sanierung von Brandschäden an Gebäuden samt Reinigungstätigkeiten etwa durch Dampfstrahlen oder geruchsneutrale Trockeneisreinigung.
Gerichtsverfahren über die Beitragspflicht zur SOKA-Bau
Wenn es Streit mit der SOKA-Bau gibt, dreht sich die Diskussion – so wie in diesem Fall – zunächst oft darum, ob der betroffene Betrieb vom VTV erfasst wird. Das ist der „Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe“. Er enthält sehr komplizierte Regeln darüber, wann ein Betrieb am Sozialkassenverfahren teilnehmen muss – so kompliziert, dass sie für Nicht-Juristen (und auch für manche Juristen) kaum nachvollziehbar sind.
Doch im weiteren Verlauf können auch Verfahrensfragen entscheidend werden. Und auch dann zeigt sich, wie wichtig das Vorgehen des Anwalts (und die Auswahl des richtigen Anwalts) für den Erfolg vor Gericht ist.
Dieses Verfahren wurde zunächst vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden, dann vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht und schließlich vor dem Bundesarbeitsgericht geführt. Die SOKA-Bau behauptete detailliert, weshalb der Betrieb nach ihrer Auffassung beitragspflichtig war. Der beklagte Betrieb dürfe sich weder „blind stellen“ noch „mauern“, so die Richter wörtlich. Das Ergebnis war ein Urteil zugunsten der SOKA-Bau.
Fazit: Kompetente Rechtsberatung zählt
In einem Rechtsstreit mit der SOKA-Bau ist die Beratung durch einen kompetenten Rechtsanwalt entscheidend. Das zeigt sich immer wieder.
Es beginnt schon beim Erteilen von Selbstauskünften. Wer nicht weiß, wie die SOKA-Bau die eigenen Angaben zu Tätigkeitsbeschreibungen und Arbeitszeiten (miss)verstehen könnte, legt schnell die Grundlage für happige Beitragsforderungen, ohne sich dessen bewusst zu sein.
Geht die Sache dann vor Gericht, weil der Betrieb den aus seiner Sicht rechtswidrigen Beitragsbescheid nicht akzeptiert, ist erst recht juristische Fachkenntnis gefragt. Die Rechtslage zum Sozialkassenverfahren ist äußerst kompliziert. Nur ein spezialisierter erfahrener Rechtsanwalt weiß, wie man dabei zum Erfolg kommt.
Rechtsanwalt Dr. Meides ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und hat bereits seit vielen Jahren und in einer Vielzahl von Fällen Unternehmen vertreten, die SOKA-Bau-Forderungen abwehren mussten. Rufen Sie ihn an, wenn Sie Fragen zur SOKA-Bau haben.
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