SOKA-Bau Informationen | Meides
Soka-Bau - Sozialkasse der Bauwirtschaft
Prüfung, Beratung und Interessenvertretung zur Abwehr der Tarifbindung und Beitragspflicht gegenüber SOKA-Bau - Urlaubskasse Bau.
Soka-Bau Info und Soka-Bau Hilfe: Gegen Forderungen seit Mitte der 1990er Jahre sind wir ständig mit Beratung und Prozessvertretung gegen die Soka Bau in Wiesbaden, nämlich deren Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK Bau) oder der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK Bau AG) tätig.
Wir helfen Ihnen bei der außergerichtlichen Klärung und verhandeln für Sie gerichtlich gegen die Soka-Bau - Sozialkasse Bau und anderen tariflichen Urlaubskassen vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden beziehungsweise in der Berufung vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main sowie vor dem Bundesarbeitsgericht und wenn es nötig ist auch vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Gerichtshof der Europäischen Union.
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Wer ist Soka Bau pflichtig?
Grundsatz: Arbeitgeber mit überwiegender baulicher Tätigkeit (Baubetriebe) sind nach dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe verpflichtet, Beiträge an die Soka-Bau - Sozialkassen Bau – nämlich für die Zusatzversorgungskasse Bau AG (ZVK-Bau) und die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK-Bau) sowie die Berufsbildung – zu entrichten.
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Besteht Beitragspflicht auch für Ausbaugewerbe, Nebengewerbe, Hilfsgewerbe?
Folge: Diese Beitragspflicht an die Soka-Bau kann sich unter Umständen auch auf Unternehmen erstrecken, die zwar baufremd sind, die aber zumindest auch bauliche Leistungen erbringen (z.B. Gartenbau, Landschaftsbau, Sanierung, Fuhrunternehmen u.a.) oder die unter Umständen von der Beitragspflicht ausgenommen sein könnten (z.B. Abbruchunternehmen, Trockenbau u.a.).
Prüfung: Bei der Frage, ob eine Beitragspflicht zur SokaBau dem Grunde nach überhaupt besteht, prüfen die Arbeitsgerichte die Voraussetzungen des Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV), unter Umständen aber auch umfassend Tarifvertragsrecht sowie gegebenenfalls Grundrechte.
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Gibt es Ausnahmen von der Soka Bau Beitragspflicht?
Beitragspflicht: Es kann sich danach z.B. ergeben, dass eine Beitragspflicht überhaupt nicht besteht oder
eine Ausnahme nach dem Sozialkassentarifvertrag gegeben ist oder aber, dass eine Beitragspflicht dem Grunde nach zwar besteht, diese aber durch eine anderweitige Verbandszugehörigkeit bereits ausgeschlossen ist oder für die Zukunft ausgeschlossen werden kann.
Besteht Beitragspflicht dem Grunde nach, so kann diese den ganzen Betrieb oder nur eine selbständige Betriebsabteilung erfassen oder es kann lediglich der Mindestbeitrag Berufsbildung gefordert werden.
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Entscheidend für die SOKA Bau Pflicht sind die individuellen Tätigkeiten des Betriebes
Am besten von Anfang an zum Spezialisten für SOKA-Bau / ULAK: Die Abgrenzung, ob für Sie Beitragspflicht zur Soka Bau dem Grunde und der Höhe nach besteht oder nicht, prüfen und argumentieren wir nach den individuellen Verhältnissen und Gestaltungen in Ihrem Unternehmen. Dabei beraten und begleiten wir Sie außergerichtlich und im Gerichtsverfahren gegen Forderungen der Soka Bau / ULAK.
Rechtsprechung
Rechtsprechung zur Beitragspflicht der SOKA-Bau (ZVK Bau AG und ULAK Bau)
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen der Soka Bau (Sozialkassentarifvertrag - VTV).
"SOKA-BAU" in Wiesbaden ist eine eingetragene Wort- und Bild-Marke der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG und der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft, 65189 Wiesbaden.