Woher hat die SOKA-BAU ihre Informationen?
Die SOKA-BAU, kurz für Sozialkasse der Bauwirtschaft, schickt laufend Anschreiben an Unternehmen, in denen sie zur Abgabe von Meldungen und zum Abführen von Beiträgen auffordert. Viele der angeschriebenen Betriebe haben zuvor nie von der Existenz der Sozialkasse gehört.
Unsere Mandanten fragen sich immer wieder, wie sie plötzlich in den Fokus der SOKA-BAU geraten konnten, nachdem sie zum Teil seit Jahrzehnten am Markt tätig waren, ohne dass von einer Beitragspflicht die Rede war. Kaum ein Unternehmen weiß, wie Informationen zur SOKA-BAU fließen und welche Folgen das haben kann. Viele lassen sich sogar dazu verleiten, der Sozialkasse von sich aus Informationen bereitzustellen – ein Schritt, den man nicht ohne anwaltliche Beratung gehen sollte.
Dieser Beitrag nennt verschiedene Informationsquellen, die der SOKA-BAU die Adressaten für ihre Auskunftsverlangen und Beitragsforderungen liefern.
Der Zoll als Informationsquelle der SOKA-BAU
Der Zoll kontrolliert im Kampf gegen Schwarzarbeit regelmäßig Baustellen. Dort stellt er die Personalien aller auf der Baustelle angetroffenen Personen fest. Es geht darum, ob sie eine Arbeitserlaubnis besitzen und sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden.
Die erhobenen Personalien gleicht der Zoll mit einer ganzen Reihe von Behörden und Institutionen ab. Teil dieser Datengemeinschaft ist auch die SOKA-BAU. Deshalb kann ein Einsatz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls zu einer Beitragsforderung der Sozialkasse führen.
- „Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von uns wurde auf der Baustelle vom Zoll kontrolliert. Droht uns Ärger mit der SOKA-BAU?“
Grundsätzlich nicht. Die Anwesenheit von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf der Baustelle allein beweist keineswegs, dass der Arbeitgeber Beiträge zur SOKA-BAU entrichten muss.Allerdings erfährt die SOKA-BAU so, dass das Unternehmen Beschäftigte auf einer Baustelle eingesetzt hat. Ist es noch nicht als Beitragszahler erfasst, wird die Sozialkasse es vermutlich kontaktieren und zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen auffordern. Bevor er der Aufforderung nachkommt, sollte der Betrieb die Betragspflicht prüfen lassen. - „Auf der Baustelle wurden ausländische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter angetroffen. Was bedeutet das für die SOKA-BAU?“
Trifft der Zoll auf der Baustelle Personen an, die von einem Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland nach Deutschland entsandt wurden, wird er sowohl den ausländischen Arbeitgeber als auch das deutsche Unternehmen ermitteln, bei dem diese Personen eingesetzt werden.Auch diese Informationen teilt der Zoll unter anderem mit der SOKA-BAU, die sie mit ihrem Datenbestand abgleicht. Ergibt sich kein Treffer, wird sie eine Anfrage an das deutsche und das ausländische Unternehmen schicken. Viele deutsche Unternehmen unterliegen dem Irrglauben, dass ihnen beim Einsatz von Leiharbeitnehmern oder Subunternehmen keine SOKA-BAU-Beiträge drohen können. Das ist falsch, denn Entleiher und Hauptunternehmer haften für die Beitragszahlung. Diese Haftung kann hohe Nachzahlungen an die tarifliche Sozialkasse auslösen.
Die Agentur für Arbeit als Informationsquelle der SOKA-BAU.
Auch ein Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit kann dazu führen, dass die SOKA-BAU auf den Betrieb aufmerksam wird. Diese Leistung, die oft noch als Schlechtwettergeld bezeichnet wird, finanziert sich aus der Winterbeschäftigungsumlage. Für deren Einzug ist die SOKA-BAU zuständig.
Deshalb wird der Sozialkasse ein Betrieb, der Saison-Kurzarbeitergeld beantragt, in den meisten Fällen bereits bekannt sein: Hat er Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld, ist er normalerweise auch zur Zahlung der Umlage an die SOKA-BAU verpflichtet. In jedem Fall kann die Sozialkasse spätestens nach dem Antrag auf die Leistung bei der Bundesagentur für Arbeit auf das Unternehmen aufmerksam werden.
Gerichtsverfahren als Informationsquelle der SOKA-BAU
Die Sozialkasse gilt als klagefreudig: sie versucht häufig, Beitragsansprüche vor den Arbeitsgerichten durchzusetzen. Solche Gerichtsverfahren betreffen zwar zunächst nur das beklagte Unternehmen. Trotzdem strahlen sie oft genug auch auf Unternehmen aus, die der Rechtstreit nicht direkt berührt und die meist nichts davon wissen.
Das passiert zum Beispiel, wenn das beklagte Unternehmen vor Gericht angibt, dass bestimmte Arbeiten durch Subunternehmen ausgeführt wurden. Dafür fordern die Gerichte nicht selten Belege. Die Folge: im Gerichtsverfahren werden die Unternehmensdaten der Subunternehmer offengelegt. Diese wird die SOKA-BAU mit ihrem Datenbestand abgleichen.
Steuerstrafverfahren als Informationsquelle der SOKA-BAU.
Auch bei Einleitung eines Steuerstrafverfahrens und Maßnahmen wie einer Durchsuchung kann es zur Erfassung unbeteiligter Unternehmen mit der SOKA-BAU kommen. Das droht zum Beispiel, wenn die Ermittlungsbehörde Rechnungen daraufhin überprüft, ob tatsächlich eine Gegenleistung durch das andere Unternehmens erfolgt ist. Auch so kann es zum Abgleich der Unternehmensangaben mit den Bestandsdaten der SOKA-BAU kommen. Damit hat die Sozialkasse Kenntnis von dem Betrieb.
Verhindert der Datenschutz nicht den Zugriff auf die Informationen?
Die SOKA-BAU erhält aus vielen Quellen Informationen, die sie auswerten kann. Manche Unternehmen gehen davon aus, dass die Datenschutzvorschriften dies verhindern. Schließlich sind sie selbst durch die DSGVO und andere Vorschriften dazu verpflichtet, personenbezogene Informationen wie die Daten ihrer Beschäftigten vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Bei Verstößen drohen ihnen hohe Bußgelder.
Allerdings sind Behörden wie der Zoll, die Sozialversicherungsträger und die tariflichen Sozialkassen zum Abgleich personenbezogener Daten berechtigt, wenn dies im Rahmen von Ermittlungen erfolgt. Deshalb fehlt normalerweise eine Grundlage, um wegen Verletzung von Datenschutzrecht gegen die SOKA-BAU vorzugehen.
Was mache ich, wenn ich ein Aufforderungsschreiben der SOKA-BAU erhalte?
Ganz wichtig: keinesfalls den Kopf in den Sand stecken und einfach abwarten.
Genauso wichtig: nicht auf eigene Faust reagieren oder die Antwort jemandem überlassen, der die Rechtslage nicht kennt.
Nur wer den tarifrechtlichen Hintergrund genau versteht, kann die Bedeutung der preisgegebenen Informationen einschätzen. Vorschnelle Auskünfte führen rasch zu vermeidbaren Beitragsansprüchen der SOKA-BAU oder zu langen, aufwendigen Verfahren vor den Arbeitsgerichten und gegebenenfalls auch den Sozialgerichten.
Die richtige Reaktion: Lassen Sie Auskunftsbegehren und Beitragsansprüche der SOKA-BAU vom Fachanwalt prüfen. Er weiß, was zu tun ist.
Eine Fachanwaltskanzlei für Unternehmen, die mit der SOKA-BAU zu tun haben.
Die Dr. Meides Rechtsanwaltsgesellschaft, Fachanwälte für Arbeitsrecht, ist seit vielen Jahren auf Sozialkassenrecht spezialisiert. Die Kanzlei prüft und berät sowohl kleine und mittelständische Betriebe als auch Großunternehmen und Konzerne.
Selbst Unternehmen, die bereits jahrelang Beiträge an die SOKA-BAU abgeführt hatten, konnten durch das richtige Vorgehen Beitragsfreiheit erreichen. Je früher Sie die Kanzlei Meides kontaktieren, desto schneller erfahren Sie, welche Möglichkeiten es in Ihrem Fall gibt. Schreiben Sie noch heute eine E-Mail an Dr. Meides Rechtsanwälte Frankfurt.