EuGH: Tote haben Recht auf Urlaub – Deutsche Rechtsprechung zum Urlaubsanspruch gekippt
Bisher war es nach deutscher Rechtsprechung immer so, dass der Urlaubsanspruch mit dem Tod eines Arbeitnehmers erlischt.
Der EuGH sieht das anders. Auch Tote haben Recht auf Urlaub und vor allem die Hinterbliebenen ein Recht auf Auszahlung der Urlaubsabgeltung.
Die Entscheidung kann man in voller Länge lesen (EuGH vom 12. Juni 2014, C 118/13).