Installieren von Photovoltaik-Anlagen? Elektrotechnik, deshalb keine SOKA-Pflicht
Führt ein Elektrotechnik-Betrieb, der Photovoltaik-Anlagen montiert, Trockenbauarbeiten aus?
Immer wieder versucht die tarifliche Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA-Bau) Betriebe zur Beitragszahlung zu bringen, die die meisten Leute kaum als Baubetriebe einordnen würden. So war es auch im Fall eines Elektrotechnik-Betriebs, der vorwiegend Photovoltaik-Anlagen auf Hausdächer montiert. Die SOKA-Bau forderte ihn zur Beitragszahlung auf – zog vor Gericht jedoch den Kürzeren.
Statt der Unbedenklichkeitsbescheinigung kommt ein SOKA-Beitragsbescheid
Um eine Photovoltaik-Anlage aufs Dach zu bringen, muss dort eine Unterkonstruktion montiert werden. Auf dieser werden die Photovoltaikmodule der benötigten Teil-Generatoren angebracht, dazu der oder die Wechselrichter und die gesamte Verkabelung. Auf diese Aufgabe hatte sich ein Elektrotechnik-Fachbetrieb spezialisiert, der Photovoltaik-Anlagen verkaufte und unter Anleitung von zwei Elektrotechnikmeistern komplett auf Dächern montierte.
Viele Auftraggeber und Bauherren fordern von Bauhandwerksbetrieben eine SOKA-Unbedenklichkeitsbescheinigung. Auch der Photovoltaikanlagen-Dienstleister beantragte deshalb ein solches Dokument bei der SOKA-Bau. Damit wollte das Unternehmen nachweisen, dass es als Elektrotechnik-Handwerksbetrieb keine Beiträge an die Sozialkasse bezahlen musste. Doch es kam anders als erwartet, denn die SOKA-Bau reagierte auf die Anfrage, indem sie für den Betrieb ein Beitragskonto eröffnete: Sie erwartete die (Nach-)Zahlung von Sozialkassenbeiträgen. Und das nicht zu knapp: Es ging um insgesamt mehr als 100.000 Euro. Der Elektrotechnik-Betrieb verweigerte die Beitragszahlung und wurde von der Sozialkasse verklagt.
Ändern Photovoltaik-Anlagen den Zweck eines Bauwerks?
Ein Argument der SOKA-Bau: Die Montage der Photovoltaik-Anlage erweitere die Zweckbestimmung des Bauwerks, da es nun auch zur Stromgewinnung diene, damit handele es sich um SOKA-pflichtige Bauarbeiten. Die Sozialkasse vertrat außerdem die Meinung, die Montage von Solarmodulen könne nicht nur von Elektrotechnikern, sondern genauso gut auch von Dachdeckern ausgeführt werden
Die erste Instanz, das Arbeitsgericht Wiesbaden, schloss sich dieser Sichtweise noch an. Das Landesarbeitsgericht Hessen in Frankfurt am Main entschied jedoch gegen eine Beitragspflicht. Es sah in der Montage der Photovoltaikmodule keine Form von „Trocken- und Montagebau“ im Sinne des VTV. (Der VTV ist als Tarifvertrag über das Sozialkassenwesen im Baugewerbe für die Sozialkassenpflicht entscheidend.)
Elektroinstallationsbetriebe sind von der SOKA-Pflicht ausgenommen
Die „Montage des PV-Generators“, so die Urteilsbegründung des Landesarbeitsgerichts, sei „nicht vergleichbar mit der Bekleidung einer Außenwand mit Baufertigteilen.“ Die Module seien schon deshalb mehr als Fertigteile, weil jeder Teil-Generator bei Lichteinfall selbst Strom erzeuge. Eine Photovoltaik-Anlage sei ein „hochkomplexes Energiewandlungsgerät“, dessen Einbau nicht ins Berufsbild eines Trockenbaumonteurs passe. Außerdem müssten die einzelnen Module aufwendig miteinander verkabelt werden.
Das Hauptargument, mit dem die Richter gegen die SOKA-Bau entschieden, bezog sich allerdings auf einen anderen Aspekt: Der Solaranlagen-Dienstleister war als Betrieb des Elektroinstallationsgewerbes von der Beitragspflicht zur SOKA-Bau ausgenommen. Die Gesamtarbeitszeit des Betriebs wurde überwiegend von Montagearbeiten an Photovoltaik-Anlagen bestimmt, und dabei handelt es sich um eine typische Arbeit des Elektroinstallationshandwerks. Außerdem verwies das Gericht darauf, dass der Betrieb zwei Elektrotechnikermeister und mehrere Elektrikergesellen beschäftigte.
Photovoltaik und Solaranlagenmontage: gute Chancen auf Abwehr von SOKA-Bau-Forderungen
Ob ein Betrieb SOKA-Bau-Forderungen bezahlen muss, oder gute Aussichten auf erfolgreiche Abwehr der Ansprüche hat, hängt immer vom Einzelfall ab. Allein mit Blick auf die Branche lässt sich das nicht entscheiden. Das gilt für alle Gewerke und Handwerkstätigkeiten, so auch für die Montage von Solaranlagen, denn entscheidend sind immer die konkreten Gegebenheiten.
Trotzdem lässt sich konstatieren, dass die SOKA-Bau bei ihren Versuchen, Photovoltaik-Betriebe zur Kasse zu bitten, schon mehrfach erfolglos war. Wir haben schon mehrfach davon berichtet –Zusätzlich zum hier beschriebenen Fall auch über einen Hersteller von PV-Unterkonstruktionen, und über einen Metallbaubetrieb, der Solaranlagen auf Freiflächen errichtete. Beide wehrten sich ebenfalls mit Erfolg gegen SOKA-Beitragsforderungen.
Ein wichtiger Hinweis
Entscheidend ist, dass Sie gleich von Anfang an klug reagieren. Das beginnt bereits mit dem Erteilen von Auskünften an die Sozialkasse.
Und in Ihrem eigenen Fall?
Welche Chancen Ihr Betrieb hat, sich gegen einen Beitragsbescheid der Sozialkasse Bau zur Wehr zu setzen, kann Rechtsanwalt Dr. Meides Ihnen schnell und verlässlich sagen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht befasst er seit vielen Jahren damit, Unternehmen im Streit mit den Sozialkassen (SOKA-Bau, Dachdeckerkasse, Malerkasse u.a.) beizustehen. Sie benötigen Unterstützung – schreiben Sie Rechtsanwalt Dr. Meides eine Nachricht.
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