Werden Sozialkassenbeiträge fällig für die Montage von IT-Doppelböden und Schaltschränken?
Ist der Einbau von Doppelböden in Rechenzentren als bauliche Leistung SOKA-pflichtig?
Ein Unternehmen aus dem Raum Aschaffenburg hatte sich auf Dienstleistungen rund um Serverräume, Technikräume, Rechenzentren und dergleichen mehr spezialisiert: Verkauf und Aufbau von Netzwerk- und Serverschränken, Feinreinigung von Rechenzentren, Montage von Lüftungsplatten und nicht zuletzt das Verlegen und Reparaturen von Doppelböden.
Darauf wurde die tarifliche Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA-Bau) aufmerksam. Sie verlangte von dem Unternehmen Beiträge und zögerte nicht, vor Gericht zu gehen. Zwischenzeitlich führte sie vier parallele Gerichtsverfahren gegen das Unternehmen, obwohl dieses während der betreffenden Zeiträume nie mehr als zwei Mitarbeiter hatte, darunter die Ehefrau des Inhabers.
Mittlerweile liegen die Rechtsstreitigkeiten beim Bundesarbeitsgericht: Die Richter müssen entscheiden, ob …
- das Aufstellen von Serverschränken nur eine „Zusammenhangstätigkeit“ mit der Doppelbödenmontage darstellt, und
- inwieweit vom Inhaber selbst erbrachte Arbeiten zur SOKA-Pflicht einer Büroangestellte als einziger Arbeitnehmerin führen können.
Doppelböden für Räume mit IT-Infrastruktur
Mit Doppelböden werden u. a. Räume für IT-Infrastruktur, Telekommunikationstechnologie oder Schaltanlagen ausgestattet, aber auch Büro- und Geschäftsräume generell. Bei diesem Systemboden wird ein zweiter Boden aus Trittplatten auf Stelzen über einem Zwischenraum verlegt. In diesem liegen Kabel und sonstige Versorgungsleitungen.
Der Vorteil des Doppelbodens ist der einfache, überall gewährleistete Zugang zum Zwischenraum und damit zu Leitungen und Anschlüssen. Für neue Schaltschränke, Arbeitsplätze oder Server kann die Kabelführung jederzeit verändert werden, es müssen nur die entsprechenden Platten angehoben werden. Auch Lüftungen bzw. Klima- sowie Entlüftungssysteme sind flexibel integrierbar. Die als Footprints bezeichneten Aufstellflächen für Serverschränke, Racks und Schaltschränke lassen sich optimal auf den vorhandenen Raum hin ausrichten.
Doppelböden gibt es in unterschiedlichen Ausführungen, vom einfachen Systemboden für Großraumbüros aus Holz- oder Mineralplatten bis hin zu Schaltwartenböden aus freistehenden Stützen oder C-Profilen aus Stahl, wie sie großen Elektroräume mit vielen Schaltschränken nutzen. Auch in Reinräumen kommen Doppelböden zum Einsatz, unter denen dort die Luftabsauganlagen liegen.
Doppelbödenmontage: kein Bodenverlegen, sondern Trockenbau?
Zwar hat das Bundesarbeitsgericht schon vor einigen Jahren in Fall eines Berliner Unternehmens entschieden, dass die Verlegung von Doppelböden als „Trockenbaumontage“ unter die SOKA-Bau-Pflicht fällt. Dagegen handle es sich nicht um Bodenverlegung (die dem Raumausstattergewerbe zuzuordnen und damit nicht SOKA-pflichtig wäre).
Der Doppelboden-Anbieter aus Unterfranken wehrte sich trotzdem lieber vor Gericht, als die Beitragsforderungen der Sozialkasse kampflos zu akzeptieren. Er wies darauf hin, dass der Mitarbeiter, für den er SOKA-Beiträge zahlen sollte, ausschließlich die vom Unternehmen verkauften IT-Schaltschränke als Serviceleistung aufgestellt habe. Nur der Inhaber des Unternehmens selbst habe Doppelböden verlegt und repariert.
Aufbau von Serverschränken als Zusammenhangtätigkeit zum Doppelboden-Verlegen?
Die erste Instanz, das Arbeitsgericht Wiesbaden, hielt die Ansprüche der SOKA-Bau für berechtigt, und auch das Landesarbeitsgericht Hessen in Frankfurt am Main als nächste Instanz entschied zugunsten der Sozialkasse. Im einen Fall sah es in der Montage von EDV-Schaltschränken nur „eine Zusammenhangstätigkeit“ mit der Herstellung, von Doppelböden: Ohne Doppelboden, so die Richter, seit die Montage eines IT-Schaltschranks „sinnlos“.
Im zweiten Fall kam das Gericht darüber hinaus zum Schluss, dass selbst für eine Zeitspanne, in der außer dem Inhaber nur eine Angestellte im Büro beschäftigt wurde, Beiträge in Höhe des Angestelltentarifs der Sozialkasse fällig geworden seien. Die Beitragspflicht ergebe sich, weil der Inhaber Doppelböden eingebaut und damit baugewerbliche Tätigkeiten ausgeführt habe.
Warum soll ein Spezialdienstleister für IT-Unternehmen SOKA-Bau-Beiträge bezahlen?
Ob das Bundesarbeitsgericht in Erfurt dieser Argumentation folgt, oder sich von den Argumenten des Serverraum-Dienstleisters überzeugen lässt, ist offen. Der Fall zeigt wieder einmal, dass die SOKA-Bau den VTV (Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe) sehr weit auslegt. Sie wendet sich längst nicht mehr nur auf klassische Bauunternehmen, sondern auch immer wieder an typische Betriebe des Ausbaugewerbes, an Spezialdienstleister sowie Unternehmen, die Montageleistungen im industriellen und technischen Bereich erbringen.
Gerade solche Betriebe sollten Forderungen der Sozialkasse sehr genau prüfen (lassen).
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