SOKA-Bau-Pflicht bei Montage von Abschirmungen für Medizintechnik?
Was ist die SOKA-Bau-Beitragspflicht?
Die tarifliche Sozialkasse des Baugewerbes (SOKA-Bau) verlangt von Betrieben aus ganz unterschiedlichen Branchen Beitragszahlungen. Eigentlich geht es bei ihr ums Baugewerbe, doch viele der Beitragszahler würde man kaum als klassische Bauunternehmen einordnen.
In vielen Fällen setzt die SOKA-Bau ihre Ansprüche erfolgreich durch. Häufig gelingt es jedoch auch, Beitragsforderungen abzuwehren. Dazu muss der Betrieb nachweisen, dass er nicht vom Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (kurz VTV) erfasst wird.
Die Klauseln des VTV sind sehr komplex
Die Beitragspflicht zur SOKA-Bau stellt ein ganz eigenes und durchaus kompliziertes Rechtsgebiet dar. Es gibt einige wenige Rechtsanwälte in Deutschland, die sich ganz darauf spezialisiert haben.
Denn die erfolgreiche Abwehr von SOKA-Bau-Forderungen ist möglich. Ein Beispiel: Aus dem VTV lässt sich keine Beitragspflicht für die Montage von Abschirmungen für Medizintechnik ableiten. Das hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt. Die Installation solcher Abschirmkabinen ist keine bauliche Leistung im Sinne des Tarifvertrags.
Hochfrequenz-Abschirmkabinen für MRT-Geräte
Wenn ein Magnetresonanz-Tomograph (Kernspintomograph) installiert wird, muss nicht nur das MRT-Gerät selbst montiert werden. Notwendig sind außerdem weitere Komponenten wie ein Kühlsystem, Notabschalt- und Sicherheitssysteme sowie eine Hochfrequenzabschirmung.
Die Abschirmung erfolgt in der Regel durch eine Abschirmkabine aus Aluminium, Kupfer oder Edelstahl, die den Magnetraum umgibt und als Faradayscher Käfig vor elektrischen und magnetischen Feldern bzw. elektromagnetischer Strahlung schützt. Ohne eine solche Hochfrequenz-Abschirmkabine würden Radiowellen, Gespräche mit dem Mobiltelefon oder auch die bewegte Masse eines in der Nähe vorübergleitenden Aufzugs die MRT-Scans entscheidend stören.
Die SOKA-Bau will Beiträge, was tun?
Das Unternehmen, das solche Hochfrequenz-Abschirmkabinen für MRT-Geräte in Krankenhäusern und Laboren installierte, zog bis vors höchste deutsche Arbeitsgericht.
Ursprünglich hatte das Unternehmen Beiträge zur SOKA-Bau bezahlt, weil es damals genormte Baufertigkeile einbaute und Bodenlegearbeiten übernahm. Dann änderte sich der Geschäftsgegenstand. Nun wurden die Abschirmungen für Medizintechnik wie für Kernspintomographen und CT-Geräte montiert. Die SOKA-Bau sah darin allerdings „Trocken- und Montagebauarbeiten“. Sie wollte weiterhin Beiträge, und klagte ihre Forderungen ein.
Das Verfahren ging bis zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Dort entschieden die Richter jedoch gegen die Sozialkasse. Sie führten aus: „Beim Aufbau und der Montage einer Hochfrequenzkabine wird kein Bauwerk erstellt oder instandgesetzt. Die Abschirmgehäuse sind nicht Teil eines Bauwerks, wie beispielsweise ein Reinraum, sondern notwendiger und integraler Bestandteil des medizinischen Geräts „Kernspintomograph“. Diese Montage von Abschirmungen für Medizintechnik stellte für die Richter auch keine beitragspflichtigen Dämm- bzw. Isolier-Arbeiten dar. Die Abschirmung wird ja nicht auf bereits bestehende Leitungen oder Kanäle aufgebracht.
Die SOKA-Bau muss Rückforderung von Beiträgen akzeptieren
Damit waren die Beitragsforderungen der SOKA-Bau vom Tisch. Vielmehr musste die Sozialkasse aufgrund einer Widerklage bereits bezahlte Beiträge zurückzahlen – samt Zinsen.
Der Fall zeigt deutlich: Unternehmen müssen Beitragsforderungen der SOKA-Bau nicht einfach hinnehmen. Schließlich geht es in der Regel um bedeutende Summen. Es lohnt sich, vom Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob man sich diese Beitragskosten nicht sparen kann.
Das in diesem Beitrag verwendete Foto „MRT Scanner“stammt von flickr © What is wrong with this MRI scanner?“ (CC BY-ND 2.0) by Rum Bucolic Ape. Herzlichen Dank!