Risiko Scheinselbstständigkeit von Anfang an ausräumen

Das Risiko Scheinselbstständigkeit entschärfen

Wenn Ihr Unternehmen regelmäßig freie Mitarbeiter und selbstständige Auftragnehmer einsetzt, wird Scheinselbstständigkeit leicht zum Damoklesschwert. Im schlimmsten Fall kommt irgendwann ein Beitragsbescheid der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV). Am Ende können hohe Nachzahlungen stehen.

Deshalb ist es sinnvoll, den Einsatz von Selbstständigen von vornherein so zu gestalten, dass die Deutsche Rentenversicherung erst gar nicht auf Ideen kommt. Schlüssel zum Vermeiden von Ärger und Kosten ist die Beratung durch einen in Abgrenzungsfragen zur Scheinselbständigkeit praxiserfahrenen Anwalt.

Außerdem müssen Sie rechtzeitig aktiv werden – nicht erst, wenn die nächste Betriebsprüfung der DRV ansteht.

Anwalt fragen, Ärger vermeiden

Bestimmte Aufgaben an Selbstständige auszulagern, macht vieles einfacher. Doch wenn der Prüfer der DRV das Vertragsverhältnis später als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis einordnet, ist nichts gewonnen. Dann drohen ein langwieriger Rechtsstreit mit der DRV und hohe Nachforderungen. Diese können durchaus existenzbedrohend sein.

Das alles lässt sich durch rechtzeitige, kompetente Rechtsberatung ausschließen. Das Anwaltshonorar ist gut investiertes Geld. Schließlich stehen Ihnen das Risiko Scheinselbstständigkeit und damit Beitragsnachforderungen für mehrere Jahre gegenüber. Dazu kann ein Strafverfahren kommen, denn Beitragsvorenthaltung ist eine Straftat (§ 266a StGB).

Sie sind alleiniger (Haupt-) Auftraggeber?

Wenn Ihr Unternehmen einen selbstständiger Dienstleister beauftragt, als dessen einziger Hauptauftraggeber, dann steigt das Risiko, dass Scheinselbstständigkeit unterstellt wird. Gerarde bei dieser Konstellation kann Ihnen ein versierter Rechtsanwalt zur Seite stehen: Sie erfahren, wie das Vertragsverhältnis gestaltet sein muss, um Zweifel von vornherein auszuschließen.

Dass nur ein Auftraggeber existiert, kann für Scheinselbstständigkeit sprechen, muss es jedoch nicht. Entscheidend ist stets der konkrete Einzelfall in der Gesamtschau, mit all seinen Aspekten. Bei projektbezogener Arbeit beispielsweise kann ein Freelancer selbst längere Zeit für nur einen Auftraggeber tätig und trotzdem selbstständig sein.

Viele mögliche Knackpunkte für die Selbstständigkeit

Es gibt viele weitere Punkte, die die These einer Scheinselbstständigkeit stützen können, aber nicht müssen:

  • der Selbstständige oder Freiberufler geht seiner Arbeit in den Räumen des Auftraggebers nach
  • die Arbeitszeiten werden mit der Zeitplanung des Auftraggebers abgestimmt
  • der Auftraggeber stellt Material oder Arbeitsbekleidung
  • der Freelancer nutzt Laptops, Handys oder Werkzeuge des Auftraggebers
  • er nimmt regelmäßig an Teamsitzungen des Auftraggebers teil oder tritt mit dessen Mitarbeitern zusammen nach außen auf

Entscheidend: Keines von diesen oder ähnlichen Merkmalen ist für sich genommen ausschlaggebend. Wichtig ist es, dass die Zusammenarbeit mit dem Selbstständigen insgesamt sauber und nachvollziehbar gestaltet wird, als Auftrags- und nicht als Arbeitsverhältnis. Entscheidend ist dafür das Gesamtbild. Diese Beurteilung erfordert genaue juristische Kenntnisse und entsprechende Erfahrung.

Vertragsgestaltung

Ein ganz entscheidender Punkt ist die überlegte Gestaltung des schriftlichen Vertrags. Bei einer Prüfung durch die DRV kann ein gut formulierter Vertrag mit dem selbstständigen Dienstleister Gold wert sein.

Allerdings muss der Vertragsinhalt auch gelebt werden und möglichen Recherchen des DRV-Prüfers standhalten. Auch in diesem Punkt kann die Beratung durch einen Anwalt entscheidend helfen, um spätere Beitragsforderungen der Deutschen Rentenversicherung von vornherein auszuschließen.

Vorsicht beim Statusfeststellungsverfahren

Die Deutsche Rentenversicherung bietet das sogenannte Statusfeststellungsverfahren zur Beurteilung einer möglichen Sozialversicherungspflicht an. Anschließend, so ist zu lesen, habe man Gewissheit (und kein Risiko Scheinselbstständigkeit). Das ist richtig – denn danach liegt die Beurteilung der Sozialversicherungsträger auf dem Tisch. Sie kann allerdings ganz anders ausfallen als gewünscht. Trotzdem sind dann erst einmal Tatsachen geschaffen.

Ein Statusfeststellungsverfahren sollte deshalb stets gemeinsam mit dem Rechtsanwalt vorbereitet werden.

Der Steuerberater ist bei Scheinselbständigkeit die falsche Adresse

Steuerberater sind die richtigen Ansprechpartner, wenn es um Steuerfragen geht. Für das Sozialversicherungsrecht fehlt ihnen oft das notwendige Fachwissen und insbesondere prozessuale Praxis. Sie dürfen weder gegen einen Beitragsbescheid der DRV Widerspruch einlegen noch ihre Mandanten vor dem Sozialgericht vertreten. Die richtige Adresse für die Rechtsberatung zur Vermeidung von Scheinselbständigkeit ist ein erfahrener Rechtsanwalt.

Haben Sie Fragen? Befürchten Sie Komplikationen?

Rechtsanwalt Dr. Meides ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er befasst sich seit vielen Jahren mit Sozialversicherungsrecht und hat eine lange Reihe von Unternehmen gegenüber der Deutschen Rentenversicherung vertreten. Von ihm erhalten Sie auch zu Ihrem Fall verlässliche, kompetente Auskünfte.

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