Revision beim Bundesarbeitsgericht | Meides
Sie wollen Revision beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt einlegen oder durch eine Nichtzulassungsbeschwerde die Revision erst einmal möglich machen?
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Peter Meides …
- weiß eine hieb- und stichfeste Begründung für den Revisionsantrag oder die Nichtzulassungsbeschwerde zu schreiben,
- begleitet das Verfahren detailsicher und mit akribischer Kompetenz
- wird dafür sorgen, dass Ihr Fall vor dem BAG die bestmöglichen Erfolgsaussichten hat
Dr. Meides unterstützt Sie vor dem Bundesarbeitsgericht
Rechtsanwalt Dr. Meides ist Spezialist und kennt die Prozessvertretung am Bundesarbeitsgericht und ihre Herausforderungen genau. Er hat Erfahrung mit Revisionsverfahren und Nichtzulassungsbeschwerden und kann Ihnen gezielt und kompetent weiterhelfen – als Ihr Anwalt in Alleinvertretung, als Zweitanwalt oder durch punktuelle Unterstützung zum Beispiel beim Erstellen der Begründung. In der Zusammenarbeit mit Anwaltskollegen werden bestehende Mandatsbeziehungen selbstverständlich respektiert.
Nichtzulassungsbeschwerde: eine Revision doch noch ermöglichen
Oft lässt das Landesarbeitsgericht die Revision beim Bundesarbeitsgericht erst gar nicht zu. Selbst dann ist nicht alles verloren: Eine Beschwerde beim BAG kann diese Nichtzulassung aus dem Weg räumen.
Für eine Nichtzulassungsbeschwerde gelten strenge Voraussetzungen. Rechtsanwalt Dr. Meides kann Ihnen sagen, wie die Aussichten in Ihrem Fall stehen.
Zulässig und begründet ist eine Nichtzulassungsbeschwerde beispielsweise …
- wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage, um die es vor dem Landesarbeitsgericht ging
- wenn das Urteil des LAG von der Rechtsauffassung des BAG, einer anderen Kammer desselben LAG (ggfs eines anderen LAG), des Bundesverfassungsgerichts oder den Entscheidungen des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes abweicht (Divergenz)
- wenn ein absoluter Revisionsgrund vorliegt, weil etwa das Gericht nicht vorschriftsgemäß besetzt war, ein Richter mitwirkte, der wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt wurde oder weil es in einem entscheidungserheblichen Punkt zu einer Verletzung des rechtlichen Gehörs kam.
Sie müssen allerdings bald aktiv werden, denn für das Einlegen der Beschwerde bleibt nur ein Monat Zeit nach Zustellung des Urteils.
Erfolgreiche Revisionen sind möglich
Eine erfolgreiche Revision beim Bundesarbeitsgericht korrigiert Rechtsfehler aus Entscheidungen eines Landesarbeitsgerichts oder (im Falle der Sprungrevision, beispielsweise im Kollektivarbeitsrecht) eines Arbeitsgerichts.
Es funktioniert tatsächlich: Das Bundesarbeitsgericht hebt im Rahmen von Revisionen immer wieder Entscheidungen und Beschlüsse unterer Instanzen auf oder verweist das Verfahren zur erneuten Entscheidung dorthin zurück. Allerdings ist das beileibe kein Automatismus. Eine Revision kann nur allzu leicht scheitern – selbst an (vermeintlichen) Kleinigkeiten.
Die hohe Schule arbeitsrechtlicher Prozessvertretung
Nichtzulassungsbeschwerden stellen, Revisionsanträge vorbereiten, Revisionsverhandlungen durchführen – all das erfordert juristische Arbeit auf höchstem handwerklichem Niveau.
Im Erfolgsfall können die Rechtsfehler vorausgegangener Entscheidungen erfolgreich berichtigt werden. Doch der Weg ist lang und voller Stolperfallen. Sehr viele Beschwerden und Revisionsanträge werden als unzulässig abgelehnt – damit ist der Instanzenzug ausgeschöpft, ohne dass es überhaupt zu einer Verhandlung vor dem BAG gekommen wäre.
- Revision und Nichtzulassungsbeschwerde sind als reine Rechtsinstanzen juristisch höchst anspruchsvoll. Beim Revisionsantrag wie bei der Beschwerde gegen einen Nichtzulassungsbeschluss des Landesarbeitsgerichts dürfen keine Fehler unterlaufen – bereits kleine formale Mängel bringen dem Antrag oder der Beschwerde schnell das unwiderrufliche Ende.
- Revision wie Beschwerde erfordert sehr viel akribische Arbeit in kurzer Zeit. Für die Begründung des Revisionsantrags oder der Nichtzulassungsbeschwerde bleibt nicht viel Zeit – ein Monat zum Einlegen, zwei Monate für die Begründung, jeweils ab Zustellung des Urteils. Bis dahin muss eine sehr umfassende und detaillierte Auseinandersetzung mit der Urteilsbegründung unter Berücksichtigung der gesamten einschlägigen Rechtsprechung erfolgen.
- Die Erfahrung aus den unteren Instanzen hilft im Revisionsverfahren nur sehr eingeschränkt weiter. Ein stichhaltiger Revisionsantrag mit aussichtsreicher Revisionsbegründung erfordert exzellente Kenntnisse im arbeitsgerichtlichen Verfahrensrecht. Ohne einschlägige Verhandlungserfahrung ist ein Erfolg schwierig.
Für die anwaltliche Vertretung beim Bundesarbeitsgericht zählen profunde Vorbereitung, verlässliche arbeitsrechtliche Detailkenntnisse und Argumentation auf höchstem rechtswissenschaftlichem Niveau – weiter nichts.
Beschwerdestellung und Revisionsvertretung
Rechtsanwalt Dr. Meides übernimmt gezielt den Antrag und die Ausarbeitung der Begründung im gesamten Verfahren – sowohl bei einer Nichtzulassungsbeschwerde wie bei einer Revision vor dem Bundesarbeitsgericht.
- Dr. Meides anwaltliche Arbeit ist seit jeher von akribischer Detailarbeit und einer Vorliebe für Themen von hoher Komplexität geprägt. Nicht zuletzt deshalb sind das individuelle und kollektive Arbeitsrecht und dazu die betriebliche Altersvorsorge und das Sozialkassenrecht für ihn besondere Schwerpunkte geworden. Genau diese Eigenschaften geben in Revisionsverfahren regelmäßig den Ausschlag.
- Seine Expertise wird besonders häufig auch in kollektivrechtlichen Verfahren angefragt. Aufgrund jahrelanger Prozesserfahrung gegen Tarifvereinigungen und tarifvertraglichen Sozialkassen hat er umfangreiche Erfahrung in der juristischen Auseinandersetzung mit großen Verbänden. Solche Antragsgegner sind eine andere Art Kontrahent als einzelne Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Nicht zuletzt sind ihr Strategien und Ziele im Verfahren immer auch verbandspolitisch geprägt.
- Als thematisch sehr fokussierte Kanzlei von hohem Spezialisierungsgrad hat die Meides Rechtsanwaltsgesellschaft die Voraussetzungen und die Ressourcen, sich intensiv auf solche Fälle von hoher Komplexität zu konzentrieren.
Haben Sie Fragen zu dem Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht oder der Revision beim Bundesarbeitsgericht?
Wir stehen zu Ihrer Verfügung. Rufen Sie uns an 069 95929790 oder vereinbaren Sie einen Termin <Rechtsanwalt für arbeitsrechtliche Revisionen>.