Beratung der GmbH-Gesellschafter zum Geschäftsführervertrag | Meides
Ein professioneller Vertrag ist günstiger als ein späterer Rechtsstreit!
Wenn Sie GmbH-Gesellschafter sind, fällt der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers in Ihre Zuständigkeit. Vertragliche Lücken oder unvorteilhafte Formulierungen können viel Geld kosten und für großen Ärger sorgen.
Die Beratung und Vertragsgestaltung der Gesellschafter der GmbH durch einen kompetenten, erfahrenen Anwalt reduziert die Risiken, wenn der Anstellungsvertrag für einen Geschäftsführer erstellt oder novelliert wird. Ein belastbarer und durchdachter GmbH-Geschäftsführervertrag samt GmbH-Geschäftsordnung senkt die Gefahr kostspieliger Auseinandersetzungen.
Risiken minimieren, Vorteile sichern
Rechtsanwalt Dr. Meides erstellt für Ihre GmbH einen klar formulierten, verlässlichen und auf die konkreten Verhältnisse hin optimierten Geschäftsführervertrag. So sind Ihre Gesellschaft und damit auch Sie als GmbH-Gesellschafter bei einem möglichen späteren Konflikt auf der sicheren Seite.
Den Geschäftsführer in die Pflicht nehmen
Geschäftsführervertrag und Geschäftsordnung präzisieren die gesetzlichen Pflichten des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft. Das trägt dazu bei, das wirtschaftliche Risiko der Gesellschafter zu verringern: Verletzt der Geschäftsführer seine vertraglichen Pflichten, haftet er der Gesellschaft gegenüber. Dazu müssen diese Pflichten jedoch eindeutig definiert sein.
Probleme gar nicht erst entstehen lassen
Im Dienstverhältnis zwischen GmbH und GmbH-Geschäftsführer gibt es typische Problemfelder. Dazu gehören je nach Einzelfall die mögliche Sozialversicherungspflicht, das steuerliche Risiko verdeckter Gewinnausschüttung, überlange Kündigungsfristen bei Ablösung oder ein unwirksames nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Ein vorausschauender, professionell erstellter Anstellungsvertrag sorgt von vornherein für eine sichere Rechtsgrundlage und einklagbare Ansprüche der Gesellschaft.
Wirtschaftliche Absicherung für die Gesellschafter
Wie schnell kann der Fremdgeschäftsführer bei Bedarf gekündigt werden? Droht die Gefahr, dass er die in Ihrer GmbH erworbenen Kontakte und das Know-how anschließend für eigene Zwecke nutzt und damit Ihrer Gesellschaft Konkurrenz macht? Der Anstellungsvertrag kann vorteilhafte Regelungen sicher verankern.
Klare Regelungen, klare Verhältnisse
Außerdem präsentiert sich die GmbH mit einem transparenten Geschäftsführer-Vertrag von Beginn an als fairer, aber ernstzunehmender Partner. Zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführung herrschen klare Verhältnisse. Verantwortlichkeiten und Grenzen sind eindeutig und wirtschaftlich sinnvoll festgelegt.
Mehr Einzelheiten zu
- GmbH-Geschäftsführervertrag: Beratung für GmbH-Gesellschafter
- Steuerberatung für GmbH-Geschäftsführer
- Betriebliche Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer.
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Das in diesem Beitrag verwendete Foto „Menschen“ stammt von Ventus17 @pixabay.com. Herzlichen Dank!