Beratung und Prozessführung zu Betriebliche Altersvorsorge | Meides
Unsere Fachanwaltskanzlei verfügt über langjährige Erfahrung mit betriebliche Altersvorsorge – bAV
Es gibt unterschiedliche Durchführungswege und Varianten der betrieblichen Altersvorsorge oder betrieblichen Altersversorgung (kurz bAV). Gemeinsam haben sie, dass die Vorteile groß sind, solange alles funktioniert. Und das Potenzial für Konflikte noch größer, falls es anders kommt.
Bei unserer Fachanwaltskanzlei steht das Thema betriebliche Altersvorsorge schon seit vielen Jahren im Zentrum.
- Wir beraten Unternehmen, die das für sie passende Modell der betrieblichen Altersvorsorge für Ihre Mitarbeiter suchen, eine bestehende Versorgung umgestalten wollen, im Zuge einer Unternehmensübernahme oder -fusion mit bAV zu tun haben oder Streitigkeiten über Versorgungszusagen bewältigen müssen.
- Wir beraten und vertreten GmbHs und andere Kapitalgesellschaften sowie deren Anspruchsberechtigte zu Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer. Die Pensionszusage und deren Durchführung bis hin zu ihrer Beendigung soll keinesfalls eine verdeckte Gewinnausschüttung auslösen. Wir kennen die aktuelle Rechtsprechung – und die möglichen Lösungen, gerade auch für beherrschende Gesellschafter.
- Im Konfliktfall vertreten wir die Interessen sowohl von Zusagegebern wie von Anspruchsberechtigten. Wenn es nötig wird, setzen wir Ihre Interessen vor Gericht durch. Unsere jahrelange Prozesserfahrung aus vergleichbaren Fällen ist dabei ein wichtiger Vorteil.
Wenn eine Pensionszusage geändert oder angepasst werden soll
Wir unterstützen Sie bei Änderungen der bestehenden Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer. Gemeinsam mit Ihnen klären wir, ob und wie ein Ausstieg möglich ist, etwa wenn ein neuer Gesellschafter oder ein Kaufinteressent die Verpflichtung nicht übernehmen will. Wir wissen, was bei Änderungen oder Kapitalabfindungen zur Rechtssicherheit zu beachten ist.
Wir können Sie auch beraten, wenn es darum geht, das Kürzen oder Einfrieren einer Pensionszusage bzw. Direktzusage effektiv umzusetzen.
Für Rechtsfragen rund um Pensionszusagen an GmbH-Gesellschafter ist es im Hinblick auf Haftungsfragen entscheidend, dass Ihr Rechtsanwalt sich auskennt. Dafür muss er in der gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Materie genauso zu Hause sein wie in der gelebten Praxis. Das finden Sie bei uns.
Unser Ziel ist stets die für unsere Mandanten optimale Lösung – ob es nun um die Abfindung einer Pensionszusage geht, um die Restrukturierung von Versorgungsansprüchen, um die Möglichkeit eines Widerrufs oder den Verzicht auf künftige Anwartschaften.
Pensionskassen und andere Angeboten der betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer
Es gibt ganz unterschiedliche Formen der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer: Pensionskassen, Unterstützungskassen, Pensionsfonds, Direktversicherungen, Pensionszusagen bzw. Direktzusagen.
Bei all diesen Konstruktionen ergeben sich regelmäßig Konflikte – über die Höhe der Zusage bzw. des Anspruchs, über eine Anpassungsprüfung, darüber, ob die Ansprüche eines früheren Mitarbeiters unverfallbar sind oder nicht, über andere Fragen der Anspruchsvoraussetzung, über Ansprüche im Sicherungsfall und nach einem Betriebsübergang.
Wir beraten und vertreten sowohl Zusagengeber wie Anspruchsinhaber bei solchen Konflikten und beraten Unternehmen bei der Einführung oder Änderung eines Modells der bAV.
Fachanwaltliche Expertise für ein komplexes Rechtsgebiet
Dr. Peter Meides befasst sich als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Steuerrecht seit Jahrzehnten mit dem Thema Betrieblicher Altersvorsorge und hat darüber promoviert. Außerdem ist er als Dozent für bAV-Rechtsfragen tätig.
Vor allem jedoch kennen er und die anderen Rechtsanwälte der Meides Rechtsanwaltsgesellschaft das Problem aus ihrer anwaltlichen Praxis. Wenn Sie eine Frage zur betrieblichen Altersvorsorge haben, wissen wollen, wie Ihre persönlichen Aussichten stehen, oder für Ihr Unternehmen eine tragfähige, vorteilhafte Regelung suchen, ist unsere Kanzlei der richtige Ansprechpartner.
Haben Sie eigene Fragen zur betrieblichen Altersversorgung, zu einer Betriebsrente oder Pensionszusage? Sie erreichen uns unter 069 95929790
Eine Beratung zur ersten Klärung Ihres Anliegens mit Auskünften zu den Aussichten und Handlungsoptionen in Ihrem Fall bieten wir für ein Pauschalhonorar von 595,- Euro an (500,00 EUR netto zuzüglich 19% Umsatzsteuer 95,00 EUR).
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