Beratung und Prozessführung zum Arbeitsrecht | Meides
Für Arbeitgeber ist die Qualität der Rechtsberatung ganz entscheidend
Mitbestimmungs- und Arbeitsrecht machen es dem Arbeitgeber nicht gerade einfach. In vielen Fällen haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertreter prinzipiell eine starke Rechtsposition. Dies kann unternehmerische Freiheiten einschränken und empfindliche Kosten verursachen.
Doch auch Unternehmen können ihre Interessen wahren. Ein wichtiger Faktor dafür ist Rechtsberatung auf exzellentem fachlichem Niveau, kombiniert mit betriebswirtschaftlichem Weitblick.
Vorteilhafte Lösungen sind möglich – wenn man sie kennt und umzusetzen weiß. Unsere Herausforderung sehen wir darin, für unsere Mandanten das optimal Mögliche an arbeitsrechtlichen Lösungen zu erreichen. Dafür bringen wir die juristische Kompetenz des Fachanwalts, unsere langjährige Erfahrung aus der Beratungs- und Prozesspraxis, Branchenkenntnis und ein besonderes Maß an Motivation ein. An diesem Maßstab wollen wir gemessen werden.
Frühzeitige Beratung reduziert Ihre Folgekosten
Als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht machen wir gerade bei der Beratung von Arbeitgebern regelmäßig die Erfahrung, dass eine frühe Beratung später entstehende Kosten vermeiden kann. Drei Beispiele aus der Praxis – die Liste könnte lange fortgesetzt werden:
- Beispiel: Eine Mitarbeiterin wird unter äußerst verdächtigen Umständen mit Eigentum des Unternehmens erwischt. Daraufhin erfolgt eine Verdachtskündigung ohne anwaltliche Beratung. Die klaren Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Anhörung in einem solchen Fall werden jedoch nicht beachtet. Die Kündigung erweist sich als unwirksam, die Betreffende muss mit einer Abfindung verabschiedet werden.
- Beispiel: Die arbeitgeberfreundliche Überstundenregelung im Arbeitsvertrag stammt leider nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, sie wird vom Arbeitsgericht prompt kassiert. Als Folge müssen Überstunden für mehrere Jahre nachvergütet werden.
- Beispiel: Die Unterschrift unter der Aufhebungsvereinbarung erreicht der Niederlassungsleiter nur durch Hinweis auf die fristlose Kündigung als Alternative. Das wird jedoch zur Grundlage einer erfolgreichen Anfechtung des Aufhebungsvertrags durch den Arbeitnehmer.
Den Arbeitsvertrag, die Befristung, die Kündigung oder den Aufhebungsvertrag samt Abfindungsregel vom Fachanwalt erstellen zu lassen, ist eine sinnvolle Investition. So schließen Sie als Arbeitgeber viele sonst mögliche Rechtansprüche und Konflikte schon im Vorfeld aus – und damit auch deren Kosten.
Das Gleiche gilt für die anwaltliche Begleitung von Personalentscheidungen und Arbeitgeber-Maßnahmen. Die Vergütung für eine solche Beratung liegt deutlich unter den Kosten für ein Arbeitsgerichtsverfahren oder gar für Abfindungen.
Gerichtliche Auseinandersetzung: Nur wenn notwendig, dann aber konsequent und entschlossen
Im Prinzip gilt in der anwaltlichen Beratung die Regel: Ein vermiedener Rechtsstreit ist gespartes Geld. Allerdings gilt diese Maxime nicht immer: In manchen Fällen führt gerade der Gang vor das Arbeitsgericht auf dem direktesten Weg zum Ziel. Und natürlich wird man als Arbeitgeber oft selbst verklagt.
Dann kommt es darauf an, von vornherein mit einem klaren Konzept anzutreten, die rechtlichen Verhältnisse genau zu kennen und situativ die richtigen Entscheidungen zu treffen. Schließlich soll am Ende des Verfahrens das bestmögliche Ergebnis stehen.
Die Meides Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Mandanten nicht nur regelmäßig vor den Arbeitsgerichten im Rhein-Main-Gebiet, sondern bundesweit. Außerdem sind wir regelmäßig in Berufungsverfahren vor Landesarbeitsgerichten (LAG) und in der Revision vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) tätig. Sie profitieren damit auch in höheren Instanzen von unserer Prozesserfahrung und Routine.
Bei Mitbestimmungsfragen ist Weitblick gefragt
Im Kollektivarbeitsrecht ist die strategische Perspektive von besonderer Bedeutung.
Natürlich geht es konkret immer um die möglichst günstige Regelung einer konkreten Einzelfrage – die Anhörung bei einer Kündigung oder Versetzung, die Zustimmung zu Überstunden oder einer Urlaubsregelung, Verhandlung einer Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit und Vergütung, zum Arbeitsschutz oder zu Überwachungsmaßnahmen.
Doch mit jeder dieser Entscheidungen werden gleichzeitig Weichen für die weitere Zusammenarbeit gestellt. Reagiert der Arbeitgeber zu nachgiebig, droht der graduelle Verlust seiner Entscheidungskompetenz. Ein zu robustes Vorgehen kann dagegen die Betriebsatmosphäre stören. Eine Rechtsposition, die sich nicht durchhalten lässt, beschädigt die eigene Autorität.
Ihr Rechtsanwalt für mitbestimmungsrechtliche Fragen ist ein wichtiger Partner für Sie als Arbeitgeber, sowohl für das konkrete Anliegen wie perspektivisch. Wir verhelfen Ihnen nicht nur dazu, im vorliegenden Fall Ihr Interesse gegenüber der Arbeitnehmervertretung zu wahren. Mit jeder rechtlich unangreifbaren Entscheidung festigen Sie auch Ihre Stellung gegenüber dem Betriebsrat. Von uns erfahren Sie sehr präzise, was möglich ist, wann die Risiken überwiegen und welche Lösungswege sich praktisch bewährt haben.
Fachanwaltlicher Experte im Arbeitsrecht
Für Ihre arbeitsrechtlichen Anliegen sollten Sie sich an eine Kanzlei von ausgewiesener Expertise wenden.
Dr. Peter Meides ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er und die anderen Rechtsanwälte der Dr. MEIDES Rechtsanwälte & Partner mbB blicken auf jahrelange Beratungstätigkeit für eine Vielzahl von Arbeitgebern und die Erfahrung aus einer Vielzahl von Vertragsverhandlungen und Arbeitsgerichtsprozessen zurück.
Haben Sie eigene Fragen zum Arbeitsrecht, zu Vertragsfragen, Vertragsinhalten oder Kündigung? Sie erreichen uns unter 069 95929790 oder ffm@meides.de.
Eine Beratung zur ersten Klärung Ihres Anliegens mit Auskünften zu den Aussichten und Handlungsoptionen in Ihrem Fall bieten wir für ein Pauschalhonorar von 297,50 Euro an (250,00 EUR netto zuzüglich 19% Umsatzsteuer 47,50 EUR).
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