Malerkasse – UK-Maler | Meides
Wer ist die Malerkasse (UK-Maler)?
Malerkasse ist der Oberbegriff für die Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- und Lackierhandwerk e.V (UK-Maler) und die Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks (ZVK-Maler).
Mißverständnisse zur Beitragspflicht
Sie erbringen auch nur einen geringen Anteil von typischen Tätigkeiten des Maler- und Lackiererhandwerks in Ihrem Betrieb? Gehen Sie keinesfalls davon aus, dass Sie wohl nicht beitragspflichtig sind. Rechtsgrundlage der UK-Maler für die Beurteilung der Beitragspflicht sind der allgemeinverbindliche Rahmentarifvertrag und der Tarifvertrag über das Verfahren für den Urlaub und die Zusatzversorgung im Maler- und Lackiererhandwerk (VTV-Maler). Diese Tarifverträge können nach dem schlichten Wortlaut zu fatalen Fehlinterpretationen führen. Etwa sind Regelungen zum betrieblichen Geltungsbereich des VTV-Maler häufig nur in Verbindung mit der Kenntnis der dazu ergangenen Rechtsprechung zutreffend zu verstehen.
Sagen Sie nichts ohne Ihren Anwalt
Wenn Sie Post bekommen, die Sie zur Teilnahme an dem Malerkassen-Verfahren auffordert, so gibt es eine Empfehlung. Diese sollten Sie unbedingt beherzigen. Lassen Sie sich von in Sozialkassen-Verfahren spezialisierten Kanzleien beraten, bevor Sie Entscheidungen treffen, und insbesondere bevor Sie der Malerkasse Einblick in Ihre Unterlagen und Verhältnisse gewähren oder Erklärungen abgeben.
Bedenken Sie, dass der Sozialkassenbeitrag an die Malerkasse rund 14% auf die Bruttogehälter Ihrer gewerblichen Arbeitnehmer beträgt und für vier Jahre nachgefordert wird. Die sich so ergebenden Beträge werden meistens existenzbedrohend sein. Eine qualifizierte anwaltliche Beratung „kostet“ Sie nur etwas Zeit und ein Pauschalberatungshonorar.
Mahnbescheid der Malerkasse
Die Beitragsforderungen kann die UK-Maler durch arbeitsgerichtliche Mahnbescheide geltend machen. Diese werden mit Postzustellungsauftrag in einem gelben Umschlag zugestellt, auf dem das Zustellungsdatum vermerkt ist. Dieses Zustellungsdatum gilt für die Berechnung der Widerspruchsfrist. Achtung: dem arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid kann nur innerhalb einer (!) Woche widersprochen werden. Wenn die Frist versäumt wird kann der geforderte Betrag zwangsvollstreckt werden. Oft erhebt die Malerkasse direkt eine Beitragsklage; Sie erhalten dann eine Ladung des Arbeitsgerichts.
Gerichtsprozess der Malerkasse
Wird dem Mahnbescheid fristwahrend widersprochen wird das gerichtliche Verfahren vor dem Arbeitsgericht fortgesetzt. Das erstinstanzliche Gerichtsverfahren findet beim Arbeitsgericht Wiesbaden statt. Die Gerichte lassen es ausreichen, wenn die Malerkasse unter Angabe des Handwerks behauptet, dass der Betrieb überwiegend im Maler- und Lackierhandwerk tätig sei. Der beklagte Betrieb hat demgegenüber darzulegen, in welchem Umfang und mit welchem Inhalt er solche und fachfremde Tätigkeiten ausübt und gegebenenfalls, wie Sowohl-als-auch-Tätigkeiten zu werten sind. Geklärt werden streitige Verhältnisse durch Vernehmung der Arbeitnehmer des beklagten Betriebes.
Dr. Peter Meides
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Experte in Sozialkassenverfahren Dr. Meides berät Sie und vertritt Ihre Interessen gegen unberechtigte Forderungen der Soka Bau, Soka Gerüst, Soka Dach, Malerkasse sowie der anderen Sozialkassen der Bauwirtschaft und im Ausbaugewerbe.