Arbeitsrechtliche Due Diligence – Strukturelle Vorgehensweise.
Das Wirtschaftsrecht verwendet Due Diligence für eine mit „gebotener Sorgfalt“ durchgeführte Risikoprüfung. Due-Diligence-Prüfung wird häufig von Kaufinteressenten zur Analyse der Stärken und Schwächen eines Zielobjekts eingesetzt, etwa im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Beteiligung an Betrieben. Ein Teilbereich ist dabei regelmäßig die arbeitsrechtliche Due Diligence.
Ablauf der arbeitsrechtlichen Due Diligence
Datenraum und Datenerfassung
Das zu prüfende Unternehmen stellt in einem realen oder virtuellen Datenraum die einschlägigen und vom Kaufinteressenten geforderten Dokumente zur Einsichtnahme bereit. Beim Individualarbeitsrecht kommt es auf vollständie Unterlagen an, z.B. zu allen Anstellungsverträgen, die das Extrahieren insbesondere der Daten zu Betriebszugehörigkeit, Vergütung, Kündigungsschutz, Wettbewerbsverbote erlauben. Beim Kollektivarbeitsrecht werden insbesondere die betriebsverfassungsrechtlichen Verhältnisse, z.B. betriebliche Vereinbarungen, Tarifbindung herausgearbeitet.
Grundsätzliche und branchenspezifische Risikoanalyse
Die Prüfung identifiziert aktuelle oder künftige rechtliche, strukturelle oder organistorische Risiken aus den Personalverhältnissen, wie zu Alter- und Vergütungsstruktur oder Besonderheiten der Vertragsinhalte oder zu Mitarbeiterstatus, wie Freie Mitarbeit, Zeitarbeit.
Besonderes Interesse gilt dabei Hindernissen, die so genannte „Deal-Breaker“ werden können und daher möglichst frühzeitig und konkret identifiziert werden sollen. Solche Feststellungen finden sich etwa bei steuerlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Umständen oder z.B. Zusagen zur betrieblichen Altersversorgung an Mitarbeiter aber auch angestellte Gesellschafter.
Käuferspezifische Risikoanlalyse
Der Käufer verfolgt bestimmte Vorstellungen mit der beabsichtigten Übernahme eines Unternehmens oder einer Beteiligung. Hiervon ausgehend hat die Realisierbarkeit der Käuferinteressen primäre Aufmerksamkeit, z.B. im Hinblick auf Umstrukturierungsmaßnahmen.
Schlussfolgerung und Maßnahmen
Die arbeitsrechtliche Due Diligence mündet in der ausführlichen Darstellung möglicher Maßnahmen zur Risikobegrenzung. Diese finden Eingang in die Verhandlungen der Parteien und deren Vertragswerk, z.B. in Gestalt von Preisabschlägen oder Klauseln der Garantieerklärung, Gewährleistung.
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