Beendigung des Arbeitsverhältnis
- Zum einen führt der Tod des Arbeitnehmers zur Beendigung des Arbeitsverhältnis. Stirbt der Arbeitgeber, endet das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht. Vielmehr wird es in der Regel mit dessen Erben fortgesetzt.
- Ein befristetes Arbeitsverhältnis, also ein solches, das für eine bestimmte Zeit eingegangen wird, endet mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums. Einer Kündigung bedarf es dazu nicht.
- Ein Arbeitsvertrag kann auch unter einer bestimmten Bedingung abgeschlossen werden. In diesem Fall endet das Arbeitsverhältnis, wenn die Bedingung eintritt. Zulässig ist dies allerdings nur, wenn die Bedingung im Interesse des Arbeitnehmers liegt, oder der Eintritt der Bedingung vom Willen des Arbeitnehmers abhängt.
- Um das Arbeitsverhältnis zu beenden, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch einen Aufhebungsvertrag abschließen. Der Arbeitsvertrag wird dann im gegenseitigen Einverständnis beendet.
- In der Regel endet ein Arbeitsvertrag aber durch die arbeitgeberseitige Beendigung des Arbeitsverhältnis oder durch den Arbeitnehmer.
Unter “Kündigung des Arbeitsverhältnis” versteht man normalerweise die Beendigungskündigung, welche das Ziel verfolgt, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt endgültig zu beenden. Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die zunächst mit dem Zugang beim Empfänger wirksam wird.
Je nach dem Anlass kommt für den Arbeitgeber der Ausspruch einer Änderungskündigung oder einer so genannte betriebsbedingten oder personenbedingten oder verhaltensbedingten (Beendigungs)Kündigung des Arbeitsverhältnis in Betracht.